Stromtanken: Deutschlandweites Schnellladenetz und Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur im Gebäudebereich

Mit dem Schnellladegesetz forciert die Bundesregierung gezielt den Aufbau eines bundesweiten Netzes von Schnellladepunkten für reine Batterieelektrofahrzeuge.

Mit staatlicher Förderung in Höhe von rund 2 Milliarden Euro werden bis 2023 Schnellladehubs mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt an den Ladepunkten (High Power Charging) an 1.000 zusätzlichen Standorten entstehen. Damit soll bereits in der Markthochlaufphase eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Stromtankstellen ermöglicht werden.

Außerdem hat die Bundesregierung mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das im März 2021 in Kraft getreten ist, eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt. Wohn- und andere Gebäude sollen mit Ladepunkten ausgestattet werden um Elektrofahrzeuge leichter zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufladen zu können.

Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als 5 PKW-Stellplätzen baut, muss nun Leitungsinfrastruktur berücksichtigen. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt diese Pflicht ab 6 Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden.

Bei größeren Renovierungen müssen bei Wohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen alle Stellplätze und bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet und bei Nicht-Wohngebäuden zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.

Möglich sind auch Quartierslösungen, das heißt Bauherren oder Eigentümer, deren Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen, können gemeinsame Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte vereinbaren.

Die SPD will das Stromtanken einfacher machen. Mit dem Ausbau der Stromnetze und dem Ausbau der Ladeinfrastruktur.

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Kinderbonus 2021 und Corona-Zuschlag im Mai ausgezahlt

Familien sind durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt. Deshalb unterstützt die Bundesregierung Familien erneut mit einem Kinderbonus. Dies konnte die SPD in der Bundesregierung erreichen.

Der Kinderbonus 2021 in Höhe von 150 Euro pro Kind wurde im Mai 2021 für alle Kinder, für die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld bestand, ausgezahlt. Für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand, wird der Bonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet

Zudem mildert die Bundesregierung für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, mit dem Corona-Zuschlag die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns ab. Der Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro wurde im Mai 2021 an alle, die im Mai 2021 Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld hatten, ausgezahlt.

Lobbyregister. Mehr Transparenz.

Lange blockierte die Union. Vergeblich. Die SPD hat schärfere Transparenzregeln für Bundestag und Bundesregierung gegen CDU/CSU durchgesetzt. Am 1. Januar 2022 tritt das Lobbyregister-Gesetz in Kraft.

Die Pflicht zur Registrierung wird für Lobbyarbeit bei Bundestagsabgeordneten und deren Mitarbeiter*innen, Fraktionen und Bundesregierung gelten. Die Union wollte das Register ausschließlich auf Kontakte von Lobbyisten zu Abgeordneten beschränken und nicht auf die Bundesregierung ausweiten. Über 90 Prozent der Gesetze werden in den Ministerien verfasst. Natürlich wenden sich Lobbyisten daher in erster Linie an die Ministerien. Sie werden nun auch erfasst. Das hat die SPD erreicht. Treffen bis hinunter zur Funktion eines Unterabteilungsleiters sind künftig in das Register einzutragen.

Professionelle Interessenvertreter*innen müssen sich künftig in ein Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftraggeber und zu finanziellen Aufwendungen machen. Sie müssen sich an einen verbindlichen Verhaltenskodex für integre Interessenvertretung halten. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht droht ein Bußgeld. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden im Register veröffentlicht.

Ausgenommen von der Pflicht sind unter anderem Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, politische Stiftungen sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften. Das Lobbyregister wird digital beim Bundestag geführt und ist öffentlich einsehbar.

Der von der SPD und von lobbykritischen Organisationen geforderte „exekutive Fußabdruck“ ist nicht enthalten. Dies hat die Union verhindert. Dieses Instrument soll kenntlich machen, wie Gesetzestexte konkret durch das Eingreifen von Lobbyisten verändert wurden. Die SPD wird sich weiter für die Einführung des exekutiven Fußabdrucks und damit für ein Lobbyregister, das den Namen verdient, einsetzen.

Zusätzlich ist die SPD dabei, gegen den Widerstand der Union mehr Transparenz bei Einkünften von Bundestagsabgeordneten aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen zu erreichen. Eine entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes ist bereits auf den parlamentarischen Weg gebracht.

Auch nach vielen Skandalen, vom CDU-Politiker Amthor bis zu den Affären von CDU- und CSU-Politikern um die Beschaffung von Schutzmasken, scheint bei der Union trotz aller gegenteiliger Beteuerungen Transparenz unerwünscht zu sein.

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