Die Energiewende geht voran

Deutschland versorgt sich zunehmend mit Strom aus erneuerbaren Quellen. Im ersten Halbjahr 2024 machte Strom aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse zusammen erstmals deutlich mehr als 60 Prozent der gesamten Stromerzeugung aus.

Etwa ein Drittel der Gesamtmenge kam aus der Windkraft. Das entspricht einem Plus von deutlich über 10 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Auch die Stromerzeugung aus Photovoltaik legte auf knapp 14 Prozent der Gesamtstrommenge zu. Die Kohle bleibt mit einem Anteil von knapp über 20 Prozent an der Gesamtmenge zweitwichtigster Energieträger, damit aber ein gutes Viertel weniger als 2023.

Mit einer insgesamt installierten Leistung von über 88 Gigawatt (GW) ist das Photovoltaik-Ausbauziel gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 84 GW in 2024 bereits 6 Monate vorher erreicht. Bei Windenergieanlagen auf Land beläuft sich die installierte Leistung derzeit auf knapp 62 GW, womit das Erreichen des vom EEG gesetzten Ziels von 69 GW im Jahr 2024 anspruchsvoll bleibt.

2023 wurde mit einem Anteil von rund 52 Prozent erstmals über die Hälfte des in Deutschland benötigten Stroms aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. Die Stromeinspeisung aus Windkraft war im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 um 14 Prozent gestiegen, während die Erzeugung und Einspeisung von Strom aus Kohlekraftwerken 2023 einen deutlichen Rückgang um über 30 Prozent verzeichnet hatte. Im Jahr 2023 haben erneuerbare Energien Treibhausgas-Emissionen von rund 250 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten vermieden.

Die Zahl der Balkonkraftwerke steigt weiter rasant

Anfang Oktober 2024 gab es in Deutschland bereits über 700.000 „steckerfertige Solaranlagen“ in Betrieb, das sind doppelt so viele wie zu Jahresbeginn. Die SPD-geführte Bundesregierung hat mit dem Solarpaket I bürokratische Hemmnisse abgebaut und die zulässige Einspeisemenge von 600 Watt auf 800 Watt erhöht. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen Balkonsolargeräte registriert werden. Das ist mit wenigen Mausklicks erledigt.

Eine weitere Verbesserung gilt für den Mietwohnungsbereich. Vermieter*innen können ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Mieter*innen haben künftig Anspruch auf Zustimmung zum Anbringen und Nutzen eines technisch sicheren Steckersolargerätes.

Die rechtlichen Vereinfachungen gelten nur für echte Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung. Größere Selbstbau-Sets, die keine Steckersolargeräte sind, sowie Systeme mit Batteriespeicher müssen vom Elektrofachbetrieb angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Bezuschussung für Heizungsaustausch

Alle Wohnungseigentümer*innen und Hausbesitzer*innen können seit August 2024 staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen.

Auch Vermieter*innen von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen können nun Anträge stellen. Zuvor konnten bereits private Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern und von selbst bewohnten Einfamilienhäusern staatliche Unterstützung beantragen, auch für Wohnungseigentümergemeinschaften, etwa mit Zentralheizung, war die Förderung schon möglich. Damit steht nun das Verfahren allen vorgesehenen Gruppen offen.

Je nach Voraussetzungen ist maximal 70 Prozent an Förderung möglich. Für jede*n, ob Wohn- oder Geschäftsgebäude, sind 30 Prozent vorgesehen. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es zudem einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent. Bis 2028 kommt ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümer*innen hinzu.

Das Heizungsgesetz sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelungen greifen aber zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

2022 wurde knapp die Hälfte der gut 43 Millionen Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Erdgas beheizt, fast ein Viertel mit Heizöl, gut 14 Prozent mit Fernwärme, rund 9 Prozent mit sonstigen Heizungsarten wie Holzpellets, Solarthermie, Stromheizung oder Koks und Kohle sowie bereits über 3 Prozent mit Elektro-Wärmepumpen.

Für das laufende Jahr sind von der SPD-geführten Bundesregierung rund 16 Milliarden Euro für die Förderung vorgesehen, sie umfassen auch andere Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Dächern oder den Austausch von Fenstern. Bislang sind bereits über 100.000 Förderzusagen erteilt worden, die Anzahl der Förderungen steigt monatlich an.

Informationen unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942

 

Vorstand neugewählt

Am 20. September hat der Ortsverein Zellerau mit Mainviertel, Nikolausberg und Steinbachtal seinen Vorstand neugewählt.

Zum Vorsitzenden des Ortsvereins wurden Klaus Friedrich und zum stellvertretenden Vorsitzenden Bernd Hartmann wiedergewählt. Johannes Goldbach wurde zum Kassier wiedergewählt.

 

 

Zu Beisitzerinnen und Beisitzern im Vorstand wurden Mustafa Ayaz, Sebastian Fath, Jens Kulicke, Stadträtin Gisela Pfannes und Belinda Schimscheiner gewählt.

Zu Revisoren wurden Dr. Winfried Schenk und Yüksel Tas gewählt.

Der neugewählte Vorstand mit Freya Altenhöner, Vorsitzende der Würzburger SPD (zweite von links).

 

SPD-Bürgertreff Zellerau

Austausch und angeregte Gespräche in gemütlicher Atmosphäre mit Stadträtin Gisela Pfannes, der Vorsitzenden der Würzburger SPD Freya Altenhöner und Stadtrat Udo Feldinger beim Bürgertreff der SPD am 11. September im „L´Aquila“.