Mit dem Schnellladegesetz forciert die Bundesregierung gezielt den Aufbau eines bundesweiten Netzes von Schnellladepunkten für reine Batterieelektrofahrzeuge.
Mit staatlicher Förderung in Höhe von rund 2 Milliarden Euro werden bis 2023 Schnellladehubs mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt an den Ladepunkten (High Power Charging) an 1.000 zusätzlichen Standorten entstehen. Damit soll bereits in der Markthochlaufphase eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Stromtankstellen ermöglicht werden.
Außerdem hat die Bundesregierung mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das im März 2021 in Kraft getreten ist, eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt. Wohn- und andere Gebäude sollen mit Ladepunkten ausgestattet werden um Elektrofahrzeuge leichter zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufladen zu können.
Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als 5 PKW-Stellplätzen baut, muss nun Leitungsinfrastruktur berücksichtigen. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt diese Pflicht ab 6 Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden.
Bei größeren Renovierungen müssen bei Wohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen alle Stellplätze und bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet und bei Nicht-Wohngebäuden zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
Möglich sind auch Quartierslösungen, das heißt Bauherren oder Eigentümer, deren Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen, können gemeinsame Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte vereinbaren.
Die SPD will das Stromtanken einfacher machen. Mit dem Ausbau der Stromnetze und dem Ausbau der Ladeinfrastruktur.