Weitere Steuerentlastungen und mehr Unterstützung für Familien

Für 2025 wird der Grundfreibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer, das ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird, deutlich um 312 Euro auf 12.096 Euro erhöht. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird ebenfalls um 60 Euro auf 6.672 Euro erhöht.

2026 folgt eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrages auf dann 12.348 Euro und des steuerlichen Kinderfreibetrages auf dann 6.828 Euro.

2025 steigt auch die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag und der Einkommensteuertarif wird, mit Ausnahme des sogenannten „Reichensteuersatzes“, an die Inflation angepasst indem die Eckwerte des Steuertarifs um 2,6 Prozent verschoben werden, 2026 erfolgt dann nochmals eine Verschiebung um 2,0 Prozent. Damit werden Löhne und Gehälter nicht höher besteuert, wenn ihr Anstieg lediglich die höheren Preise ausgleicht, also die sogenannte kalte Progression vermieden.

Das Kindergeld steigt 2025 um fünf Euro auf 255 Euro monatlich und 2026 dann um weitere 4 Euro auf 259 Euro. Der Kindersofortzuschlag erhöht sich um 5 Euro auf 25 Euro im Monat. Der Zuschlag wird seit Juli 2022 Kindern und Jugendlichen gewährt, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen oder deren erwerbstätige Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Damit entlastet die SPD-geführte Bundesregierung insbesondere kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern.

Deutschlandticket für 2025 finanziell abgesichert

Die finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets im Nahverkehr für das kommende Jahr ist, wie von der SPD-geführten Bundesregierung mit den Bundesländern ausgehandelt, beschlossen. Der Bund gibt pro Jahr einen Zuschuss von 1,5 Milliarden Euro, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsbetrieben auszugleichen. Die Bundesländer geben ebenfalls insgesamt 1,5 Milliarden Euro.

Die Finanzierung beinhaltet aber auch eine Preiserhöhung des Tickets von derzeit 49 Euro auf 58 Euro im Monat, das haben die Verkehrsminister der Bundesländer beschlossen.

USB-C einheitlicher Standard

Hersteller dürfen elektronische Kleingeräte seit dem 28.12.2024 in der Europäischen Union (EU) nur noch dann neu auf den Markt bringen, wenn sie eine USB-C-Ladebuchse haben.

Es geht um Handys, Smartphones, Tablets, Kopfhörer, Digitalkameras, E-Book-Reader, Tastaturen, Mäuse, Drucker, Spielekonsolen, tragbare Lautsprecherboxen und Navigationssysteme. Für Notebooks und Laptops gibt es noch eine Übergangsfrist, für sie ist der USB-C-Anschluss erst ab 28. April 2026 Pflicht.

Das Ende des Kabelsalats ist also in Sicht. Ein Ladekabel für alle Geräte. Handys und andere Geräte können künftig auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden. Das vermindert Elektronikabfälle, schont Ressourcen und spart auch Geld.

Die SPD-geführte Bundesregierung hatte bereits im Frühjahr 2024 die entsprechende EU-Richtlinie mit dem Ziel das Aufsplittern des Marktes für Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle zu beenden und die Verbraucherfreundlichkeit zu verbessern, in nationales Recht umgesetzt. Sie ist nun in Kraft getreten.

Zusätzliche Steuerentlastung 2024

Der Grundfreibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer, das ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird, wird rückwirkend zum Jahresbeginn noch einmal um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird noch einmal um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht.

Damit entlastet die SPD-geführte Bundesregierung zusätzlich zu den bereits für 2024 in Kraft getretenen Entlastungen insbesondere kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern.

Die Entlastung soll durch die Arbeitgeber bei der Entgeltabrechnung im Dezember 2024 rückwirkend für das ganze Jahr umgesetzt werden. Das Netto vom Brutto wird dann entsprechend höher ausfallen.

Steuererleichterungen für soziale Vermieter

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wurde die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ neu in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke der Abgabenordnung aufgenommen.

Die SPD-geführte Bundesregierung führt damit die Wohngemeinnützigkeit, die es bereits bis 1990 gab, ab 1. Januar 2025 wieder ein. Mit ihrer Hilfe soll mehr bezahlbarer Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen ohne zeitliche Befristung entstehen.

Sozial orientierte Körperschaften wie Stiftungen oder Vereine, aber auch kommunale Unternehmen oder Unternehmen der Sozialwirtschaft, die vergünstigten Wohnraum unter der marktüblichen Miete anbieten, können ab 1. Januar 2025 von umfassenden Steuererleichterungen profitieren. Bedingung ist, dass die Mieter*innen nicht mehr als das Fünffache der Sozialhilfe, Alleinstehende das Sechsfache, verdienen. Dies sind rund 60% der Haushalte in Deutschland.

Neben der Förderung des sozialen Wohnungsbaus sowie zielgerichteten Förderprogrammen für bezahlbares Wohnen soll die Wohngemeinnützigkeit eine weitere starke Säule für bezahlbaren Wohnraum im freifinanzierten Wohnungsbau sein.

Zusätzliche Mittel für Kindertagesstätten

Mit dem dritten Kita-Qualitätsgesetz können die Länder in den kommenden beiden Jahren mit jeweils rund zwei Milliarden Euro vom Bund für ihre Kindertagesstätten rechnen. Hauptanliegen der SPD-geführten Bundesregierung ist es, die Zahl der Erzieher*innen in den Einrichtungen zu erhöhen.

Die zusätzlichen Mittel sollen nicht dafür ausgegeben werden, Eltern von den Kita-Beiträgen zu befreien oder die Beiträge zu senken, bisher durften die Bundeszuschüsse dafür verwendet werden. Die Kindertagesstätten können das Geld auch einsetzen, um die Sprachentwicklung der Kinder zu fördern, Sportangebote zu machen oder die Verpflegung zu verbessern.

Ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Gesundheitsversorgung

Die Krankenhausreform tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Mit ihr will die SPD-geführte Bundesregierung Leistungen in spezialisierten Kliniken konzentrieren um damit die Qualität der Behandlungen zu steigern, die flächendeckende medizinische Versorgung auch im ländlichen Raum stärken, die Krankenhäuser von ökonomischem Druck entlasten und bürokratische Hürden abbauen. Zudem ist eine engere Verzahnung von ambulanten und stationären Sektoren vorgesehen.

Die Krankenhausabrechnung erfolgt zukünftig weniger durch Fallpauschalen, sondern zu einem großen Teil über eine Vorhaltevergütung, womit sich die Finanzierung der Kliniken nicht mehr ausschließlich nach der Anzahl der Behandlungen richtet, sondern nach den Leistungen, die sie grundsätzlich vorhalten.

Die Strukturreform wird über einen Zeitraum von 10 Jahren durch einen Transformationsfonds finanziert, der zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern getragen wird. Auch die Bayerische Staatsregierung sollte jetzt ihre Blockadehaltung aufgeben und ihrer Verantwortung gerecht werden, die bayerischen Krankenhäuser bedarfsgerecht zu planen.