Für 2025 wird der Grundfreibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer, das ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird, deutlich um 312 Euro auf 12.096 Euro erhöht. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird ebenfalls um 60 Euro auf 6.672 Euro erhöht.
2026 folgt eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrages auf dann 12.348 Euro und des steuerlichen Kinderfreibetrages auf dann 6.828 Euro.
2025 steigt auch die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag und der Einkommensteuertarif wird, mit Ausnahme des sogenannten „Reichensteuersatzes“, an die Inflation angepasst indem die Eckwerte des Steuertarifs um 2,6 Prozent verschoben werden, 2026 erfolgt dann nochmals eine Verschiebung um 2,0 Prozent. Damit werden Löhne und Gehälter nicht höher besteuert, wenn ihr Anstieg lediglich die höheren Preise ausgleicht, also die sogenannte kalte Progression vermieden.
Das Kindergeld steigt 2025 um fünf Euro auf 255 Euro monatlich und 2026 dann um weitere 4 Euro auf 259 Euro. Der Kindersofortzuschlag erhöht sich um 5 Euro auf 25 Euro im Monat. Der Zuschlag wird seit Juli 2022 Kindern und Jugendlichen gewährt, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen oder deren erwerbstätige Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Damit entlastet die SPD-geführte Bundesregierung insbesondere kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern.
Deutschlandticket für 2025 finanziell abgesichert
Die finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets im Nahverkehr für das kommende Jahr ist, wie von der SPD-geführten Bundesregierung mit den Bundesländern ausgehandelt, beschlossen. Der Bund gibt pro Jahr einen Zuschuss von 1,5 Milliarden Euro, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsbetrieben auszugleichen. Die Bundesländer geben ebenfalls insgesamt 1,5 Milliarden Euro.
Die Finanzierung beinhaltet aber auch eine Preiserhöhung des Tickets von derzeit 49 Euro auf 58 Euro im Monat, das haben die Verkehrsminister der Bundesländer beschlossen.
USB-C einheitlicher Standard
Hersteller dürfen elektronische Kleingeräte seit dem 28.12.2024 in der Europäischen Union (EU) nur noch dann neu auf den Markt bringen, wenn sie eine USB-C-Ladebuchse haben.
Es geht um Handys, Smartphones, Tablets, Kopfhörer, Digitalkameras, E-Book-Reader, Tastaturen, Mäuse, Drucker, Spielekonsolen, tragbare Lautsprecherboxen und Navigationssysteme. Für Notebooks und Laptops gibt es noch eine Übergangsfrist, für sie ist der USB-C-Anschluss erst ab 28. April 2026 Pflicht.
Das Ende des Kabelsalats ist also in Sicht. Ein Ladekabel für alle Geräte. Handys und andere Geräte können künftig auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden. Das vermindert Elektronikabfälle, schont Ressourcen und spart auch Geld.
Die SPD-geführte Bundesregierung hatte bereits im Frühjahr 2024 die entsprechende EU-Richtlinie mit dem Ziel das Aufsplittern des Marktes für Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle zu beenden und die Verbraucherfreundlichkeit zu verbessern, in nationales Recht umgesetzt. Sie ist nun in Kraft getreten.