Reform des Elterngeldes

Die SPD konnte in der Bundesregierung Verbesserungen beim Elterngeld durchsetzen. Damit wird dem Bedürfnis der Eltern noch besser entsprochen, Familien- und Arbeitszeit flexibel und partnerschaftlich zu gestalten.

Das ändert sich ab 1. September 2021 (für Eltern, deren Kinder nach dem 1. September 2021 geboren werden):

Die Möglichkeiten, während des Bezuges von Elterngeld in Teilzeit zu arbeiten, werden erweitert. Künftig sind 32 Stunden pro Woche möglich, ohne den Elterngeldanspruch zu verlieren. Das sind zwei Stunden mehr als bisher.

Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30) bezogen werden. Das macht das Elterngeld partnerschaftlicher und flexibler.

Je früher ihr Kind auf die Welt kommt, desto länger erhalten Eltern das Elterngeld, für die erforderliche Zeit, Ruhe und Sicherheit in dieser besonderen Situation. Der um einen Monat verlängerte Anspruch auf Elterngeld für Frühgeburten, wenn ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, wird erweitert. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei sechzehn Wochen vier Monate.

Die Einkommensgrenze, bis zu der der Anspruch auf Elterngeld besteht, sinkt für Paare auf 300.000 Euro Jahreseinkommen (von bislang 500.000 Euro). Das ist gerecht, denn Spitzenverdiener brauchen das Geld nicht. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende bleibt unverändert bei 250.000 Euro.

Das Portal ElterngeldDigital des Bundesfamilienministeriums unterstützt beim Antrag. elterngeld-digital.de

Die von der SPD-geführten Bundesregierung vor 20 Jahren eingeführte Elternzeit ist, seither ergänzt um das Elterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus, eine Erfolgsgeschichte.

Die SPD will die Elternzeit aber noch weiter ausbauen, was in der derzeitigen Regierung mit der Union aber nicht zu machen war. In ihrem Zukunftsprogramm sieht die SPD eine Familienarbeitszeit vor, die die Elternzeit für Paarfamilien und Alleinerziehende zu einer flexiblen, geförderten Elternteilzeit ausbaut.


zukunftfuerdich.de

Modernisierung des Betriebsräterechts

Um den Schutz von Arbeitnehmer*innen bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern und damit Betriebsratsgründungen zu erleichtern, hat die Bundesregierung mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz den Kündigungsschutz für Initiator*innen von Betriebsratswahlen verbessert und zur Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen den Anwendungsbereich des vereinfachten Wahlverfahrens in kleinen und mittleren Betrieben ausgeweitet. Dies hat die SPD in der Bundesregierung durchgesetzt.

Weitere wesentliche Bestandteile der Modernisierung des Betriebsräterechts sind ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit um mobile Arbeit zu fördern und den Schutz der Arbeitnehmer*innen bei ihrer Wahrnehmung zu verbessern, eine Stärkung der Rechte des Betriebsrats bei der Qualifizierung sowie das Absenken des Mindestalters für die Wahlberechtigung auf 16 statt bisher 18 Jahre.

Die aufgrund der Covid19-Pandemie befristet eingeführte Zulassung virtueller Betriebsratssitzungen wird zu einer dauerhaften Regelung. Betriebsräte können unter selbst gesetzten Rahmenbedingungen und unter Wahrung des Vorrangs der Präsenzsitzung, Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchführen.

Des Weiteren stellt das Gesetz klar, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen auch unter Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) gelten und dass die Rechte des Betriebsrats bei der Festlegung von Auswahlrichtlinien zur Personalauswahl auch dann Anwendung finden, wenn diese Richtlinien ausschließlich oder mit Unterstützung von KI erstellt werden.

Die SPD setzt sich für eine Stärkung der Rechte von Arbeitnehmer*innen und ihrer gewählten Interessenvertretungen ein. Mit einer Politik des Respekts und des Fortschritts.

zukunftfuerdich.de

Verlängerung der vereinfachten Zugangsregeln zur Kurzarbeit und der Überbrückungshilfe III

Viele Betriebe, die wegen Corona lange geschlossen hatten, können wieder öffnen.

Der Konjunkturmotor läuft wieder, aber aktuell noch nicht für alle. In einigen Branchen ist die Lage immer noch schwierig.

Für die SPD ist es daher wichtig, weiterhin Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und dadurch Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst zu vermeiden. Für die SPD geht es darum, eine Brücke in die Zeit der wirtschaftlichen Erholung zu bauen. Vor allem für finanziell stark belastete Unternehmen im Einzelhandel, in der Unterhaltungs-, Reise- und Tourismusbranche und im Hotel- und Gaststättengewerbe.

Die Bundesregierung hat deshalb die vereinfachten Zugangsregeln zur Kurzarbeit einschließlich der vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Unternehmen über Ende Juni hinaus um weitere drei Monate bis Ende September verlängert.

Auch die Überbrückungshilfe III für in Not geratene Unternehmen und Soloselbstständige wird bis zum 30. September 2021 fortgeführt, unter dem neuen Namen „Überbrückungshilfe III Plus“ und mit erhöhten Obergrenzen für die Zuschüsse. Zugleich erhalten Unternehmen, die ihre Beschäftigten früher aus der Kurzarbeit holen oder neues Personal einstellen, eine „Restart-Prämie“.

Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz betont, dass Deutschland die Pandemie wirtschaftlich besser durchstanden hat als viele andere, weil die Bundesregierung entschlossen Hilfe geleistet hat. „Und diese Unterstützung wird auch nicht kurz vorm Ziel eingestellt, das wäre ökonomischer Unsinn.“