Verlängerung der vereinfachten Zugangsregeln zur Kurzarbeit und der Überbrückungshilfe III

Viele Betriebe, die wegen Corona lange geschlossen hatten, können wieder öffnen.

Der Konjunkturmotor läuft wieder, aber aktuell noch nicht für alle. In einigen Branchen ist die Lage immer noch schwierig.

Für die SPD ist es daher wichtig, weiterhin Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und dadurch Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst zu vermeiden. Für die SPD geht es darum, eine Brücke in die Zeit der wirtschaftlichen Erholung zu bauen. Vor allem für finanziell stark belastete Unternehmen im Einzelhandel, in der Unterhaltungs-, Reise- und Tourismusbranche und im Hotel- und Gaststättengewerbe.

Die Bundesregierung hat deshalb die vereinfachten Zugangsregeln zur Kurzarbeit einschließlich der vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Unternehmen über Ende Juni hinaus um weitere drei Monate bis Ende September verlängert.

Auch die Überbrückungshilfe III für in Not geratene Unternehmen und Soloselbstständige wird bis zum 30. September 2021 fortgeführt, unter dem neuen Namen „Überbrückungshilfe III Plus“ und mit erhöhten Obergrenzen für die Zuschüsse. Zugleich erhalten Unternehmen, die ihre Beschäftigten früher aus der Kurzarbeit holen oder neues Personal einstellen, eine „Restart-Prämie“.

Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz betont, dass Deutschland die Pandemie wirtschaftlich besser durchstanden hat als viele andere, weil die Bundesregierung entschlossen Hilfe geleistet hat. „Und diese Unterstützung wird auch nicht kurz vorm Ziel eingestellt, das wäre ökonomischer Unsinn.“