Reform des Elterngeldes

Die SPD konnte in der Bundesregierung Verbesserungen beim Elterngeld durchsetzen. Damit wird dem Bedürfnis der Eltern noch besser entsprochen, Familien- und Arbeitszeit flexibel und partnerschaftlich zu gestalten.

Das ändert sich ab 1. September 2021 (für Eltern, deren Kinder nach dem 1. September 2021 geboren werden):

Die Möglichkeiten, während des Bezuges von Elterngeld in Teilzeit zu arbeiten, werden erweitert. Künftig sind 32 Stunden pro Woche möglich, ohne den Elterngeldanspruch zu verlieren. Das sind zwei Stunden mehr als bisher.

Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30) bezogen werden. Das macht das Elterngeld partnerschaftlicher und flexibler.

Je früher ihr Kind auf die Welt kommt, desto länger erhalten Eltern das Elterngeld, für die erforderliche Zeit, Ruhe und Sicherheit in dieser besonderen Situation. Der um einen Monat verlängerte Anspruch auf Elterngeld für Frühgeburten, wenn ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, wird erweitert. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei sechzehn Wochen vier Monate.

Die Einkommensgrenze, bis zu der der Anspruch auf Elterngeld besteht, sinkt für Paare auf 300.000 Euro Jahreseinkommen (von bislang 500.000 Euro). Das ist gerecht, denn Spitzenverdiener brauchen das Geld nicht. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende bleibt unverändert bei 250.000 Euro.

Das Portal ElterngeldDigital des Bundesfamilienministeriums unterstützt beim Antrag. elterngeld-digital.de

Die von der SPD-geführten Bundesregierung vor 20 Jahren eingeführte Elternzeit ist, seither ergänzt um das Elterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus, eine Erfolgsgeschichte.

Die SPD will die Elternzeit aber noch weiter ausbauen, was in der derzeitigen Regierung mit der Union aber nicht zu machen war. In ihrem Zukunftsprogramm sieht die SPD eine Familienarbeitszeit vor, die die Elternzeit für Paarfamilien und Alleinerziehende zu einer flexiblen, geförderten Elternteilzeit ausbaut.


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