Um den Schutz von Arbeitnehmer*innen bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern und damit Betriebsratsgründungen zu erleichtern, hat die Bundesregierung mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz den Kündigungsschutz für Initiator*innen von Betriebsratswahlen verbessert und zur Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen den Anwendungsbereich des vereinfachten Wahlverfahrens in kleinen und mittleren Betrieben ausgeweitet. Dies hat die SPD in der Bundesregierung durchgesetzt.
Weitere wesentliche Bestandteile der Modernisierung des Betriebsräterechts sind ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit um mobile Arbeit zu fördern und den Schutz der Arbeitnehmer*innen bei ihrer Wahrnehmung zu verbessern, eine Stärkung der Rechte des Betriebsrats bei der Qualifizierung sowie das Absenken des Mindestalters für die Wahlberechtigung auf 16 statt bisher 18 Jahre.
Die aufgrund der Covid19-Pandemie befristet eingeführte Zulassung virtueller Betriebsratssitzungen wird zu einer dauerhaften Regelung. Betriebsräte können unter selbst gesetzten Rahmenbedingungen und unter Wahrung des Vorrangs der Präsenzsitzung, Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchführen.
Des Weiteren stellt das Gesetz klar, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen auch unter Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) gelten und dass die Rechte des Betriebsrats bei der Festlegung von Auswahlrichtlinien zur Personalauswahl auch dann Anwendung finden, wenn diese Richtlinien ausschließlich oder mit Unterstützung von KI erstellt werden.
Die SPD setzt sich für eine Stärkung der Rechte von Arbeitnehmer*innen und ihrer gewählten Interessenvertretungen ein. Mit einer Politik des Respekts und des Fortschritts.