Vor 50 Jahren: Willy Brandts große Geste in Warschau

Bundeskanzler Willy Brandt ehrt am 7. Dezember 1970 die Toten des Aufstands von 1943 und bittet um Vergebung für die NS-Verbrechen

Mit seinem Kniefall vor dem Ehrenmal des Warschauer Ghettos setzt der sozialdemokratische Bundeskanzler ein unvergessliches Zeichen des Friedens und der Versöhnung

Brandt-Denkmal in Warschau

Eine historische Geste, die Symbol für die neue Ost- und Entspannungspolitik der SPD und der sozialliberalen Koalition wird.

Der Grund für die Reise ist die Unterzeichnung des Warschauer Vertrags mit Polen über die Grundlagen der beiderseitigen Beziehungen. Die Bundesrepublik erkennt darin die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens an und verzichtet auf Gebietsansprüche.

Der Warschauer Vertrag und der bereits im August 1970 unterzeichnete Moskauer Vertrag sind wichtige Meilensteine der neuen Ostpolitik, die von Willy Brandt und Egon Bahr entworfen wird. Ihre Formel des Erfolges lautet „Wandel durch Annäherung“.

Die Auseinandersetzungen über den Warschauer Vertrag werden mit heftigem Widerstand von CDU und CSU im Bundestag erbittert geführt. Erst im Mai 1972 werden Moskauer und Warschauer Verträge schließlich endgültig ratifiziert.

Bereits 1971 folgt das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin, das den Zugang zum Westteil der Stadt sichert. Im Dezember 1972 wird der Grundlagenvertrag mit der DDR unterzeichnet. Die neue Ostpolitik findet im Dezember 1973 ihren Abschluss mit dem Prager Vertrag.

Damit ist der Status quo in Osteuropa anerkannt und der Weg für weitere Annäherung geebnet.

1971 erhält Willy Brandt für seine Entspannungspolitik den Friedensnobelpreis.

Die Sonderregeln für die Kurzarbeit sind bis Ende nächsten Jahres verlängert Die SPD kämpft um jeden Arbeitsplatz

Damit Unternehmen in der Corona-Krise möglichst keine Beschäftigten entlassen und Arbeitsplätze und Auskommen von Beschäftigten und ihren Familien gesichert werden, gilt auch 2021:

Kurzarbeitergeld kann einfacher und länger in Anspruch genommen werden. Wer länger in Kurzarbeit ist, bekommt mehr Geld. Und es werden Anreize geschaffen, die Zeit der Kurzarbeit zu nutzen und in Weiterbildung zu investieren.

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31.12.2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis 31.12.2021.

Die Sonderregelungen zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten weiter. Für Betriebe, die bis zum 31.03.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben, gelten sie bis 31.12.2021.

Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ist für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2021 entstanden ist, bis 31.12.2021 verlängert.

Für Monate mit Kurzarbeit, in denen der Entgeltausfall mindestens 50% beträgt, ist damit das Kurzarbeitergeld auch weiterhin ab dem 4. Bezugsmonat von den regulären 60% (mit kindergeldberechtigtem Kind 67%) auf 70 bzw. 77 % und ab dem 7. Bezugsmonat auf 80 bzw. 87 % erhöht.

Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber während der Kurzarbeit, die ansonsten beim Kurzarbeitergeld von ihnen allein zu tragen sind, ist bis 30.06.2021 verlängert. Vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 werden sie zu 50 % erstattet, wenn mit der Kurzarbeit bis 30.06.2021 begonnen wurde. Diese hälftige Erstattung kann auf 100% erhöht werden, wenn während der Kurzarbeit eine geförderte Weiterbildung erfolgt.

Die Steuererleichterung für Arbeitgeberzuschüsse auf das Kurzarbeitergeld ist ebenfalls bis 31.12.2021 verlängert. Diese Aufstockungen sind lohnsteuer- und beitragsfrei, wenn das Entgelt plus Aufstockung maximal 80 % des bisherigen Entgelts beträgt. Der darüberhinausgehende Betrag ist steuer- und beitragspflichtig.

 

 

Europaweites Verbot von Einweg-Plastikprodukten ab Mitte 2021

Mit der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Einwegkunststoffverbots-Verordnung setzt Deutschland die Vorschriften der Einwegkunststoff-Richtlinie der Europäischen Union eins zu eins um. Gemäß dieser europäischen Richtlinie haben die EU-Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoff-Produkte, für die es schon jetzt gute Alternativen gibt, zu verbieten.

Ziel der Verordnung ist es, die Ressource „Kunststoff“ besser zu bewirtschaften.

Die Verordnung tritt am 3. Juli 2021 in Kraft.

Das Verbot betrifft Produkte wie Einweg-Besteck, Einweg-Teller, Strohhalme oder Wattestäbchen aus Kunststoff, Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol sowie Produkte aus so genanntem oxo-abbaubarem Kunststoff wie Beutel oder Verpackungen.

Oxo-abbaubare Kunststoffe zerlegen sich nach ihrer Nutzung durch Oxidation schnell in kleine Fragmente, die aber ihrerseits kaum mehr weiter abgebaut werden können. Die SPD und die Bundesregierung wollen dafür sorgen, dass weniger Abfall entsteht, mehr wiederverwertet und damit die Umwelt entlastet wird.