Europaweites Verbot von Einweg-Plastikprodukten ab Mitte 2021

Mit der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Einwegkunststoffverbots-Verordnung setzt Deutschland die Vorschriften der Einwegkunststoff-Richtlinie der Europäischen Union eins zu eins um. Gemäß dieser europäischen Richtlinie haben die EU-Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoff-Produkte, für die es schon jetzt gute Alternativen gibt, zu verbieten.

Ziel der Verordnung ist es, die Ressource „Kunststoff“ besser zu bewirtschaften.

Die Verordnung tritt am 3. Juli 2021 in Kraft.

Das Verbot betrifft Produkte wie Einweg-Besteck, Einweg-Teller, Strohhalme oder Wattestäbchen aus Kunststoff, Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol sowie Produkte aus so genanntem oxo-abbaubarem Kunststoff wie Beutel oder Verpackungen.

Oxo-abbaubare Kunststoffe zerlegen sich nach ihrer Nutzung durch Oxidation schnell in kleine Fragmente, die aber ihrerseits kaum mehr weiter abgebaut werden können. Die SPD und die Bundesregierung wollen dafür sorgen, dass weniger Abfall entsteht, mehr wiederverwertet und damit die Umwelt entlastet wird.