Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die SPD hat wichtige Punkte aus ihrem Zukunftspakt für Erneuerbare Energien durchgesetzt.

Mehr Solarstrom, vor allem durch kleine Solaranlagen auf Hausdächern und mehr Windenergie, von der auch die Gemeinden etwas haben, in deren Nähe eine Anlage steht. Bis 2030 soll ein Anteil von 65 % Erneuerbarer Energien erreicht werden.

Der Mieterstrom wird attraktiver ausgestaltet und Mieterstrom-Modelle für mehrere Parteien und ganze Quartiere ermöglicht. Die Vergütungsbedingungen für große Photovoltaik-Dachanlagen werden verbessert und der Eigenverbrauch bei allen Solaranlagen gestärkt und vereinfacht. Kommunen können sich an Windanlagen auf ihren oder auf angrenzenden Gemeindegebieten beteiligen. Grüner Wasserstoff, der aus Erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird von der EEG-Umlage befreit um den Markthochlauf zu unterstützen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende, für Klima- und Umweltschutz, für eine nachhaltige Energieversorgung. Das von der SPD-geführten Bundesregierung im Jahr 2000 eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist dafür ein erfolgreiches Instrument. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland ist bis 2019 bereits auf 46% gestiegen.

Die EEG-Reform ist nach dem Klimaschutzgesetz und dem Kohleausstieg der nächste Schritt für die Erreichung der Klimaziele. Deutschland geht den Weg in das Zeitalter der vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien. Die SPD sieht sich dabei in besonderer Verantwortung. Sie ist die Partei, die in Regierungsverantwortung 2002 die gesetzlichen Voraussetzungen für den Atomausstieg und 2019 für den Kohleausstieg geschaffen hat. Die Ziele sind klar: Erneuerbare Energie ausbauen, Klimaneutralität bis 2050.

Umsetzung Klimapaket

Seit 1. Januar 2021 werden klimaschädliche fossile Brennstoffe mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 belegt. Damit verteuern sich Öl und Diesel um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um 7 Cent pro Liter und Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Entscheidend für den Erfolg werden gute und bezahlbare Alternativen sein. Darum werden die Einnahmen aus dem CO2-Preis für eine Entlastung beim Strompreis und für die Förderung neuer klimafreundlicher Heizungen verwendet. In ÖPNV, Schienennetz, Ladeinfrastruktur und Förderprogramme für Gebäudesanierung wird mehr investiert. Das Ziel ist, dass der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen die richtige Wahl ist, auch für den Geldbeutel.

Für einen sozialen Ausgleich sorgt die Erhöhung des Wohngeldes um 10 %. Für Berufspendler wird die Entfernungspauschale befristet bis Ende 2026 ab dem 21. Kilometer um 5 Cent erhöht.

Ab Januar 2021 ist die Kfz-Steuer stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, umweltfreundliche Antriebe und sparsame Verbrenner werden entlastet, umweltschädliche zahlen mehr. Zudem werden insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen entlastet. 

Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich

haben Wohnungseigentümer und Mieter nun einen grundsätzlichen Rechtsanspruch gegen die Eigentümergemeinschaft bzw. den Vermieter auf den Einbau eines Ladepunkts. Das regelt das am 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen WEMoG (Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetz). In Eigentümergemeinschaften müssen nicht mehr alle Miteigentümer zustimmen, wenn ein Nachbar einen Ladepunkt installieren will, zum Beispiel in der gemeinsam genutzten Tiefgarage. Der Zwang zur Einstimmigkeit ist abgeschafft. Und in Mietshäusern können Vermieter den Wunsch von Mietern nach einem Ladepunkt nicht mehr einfach ablehnen. Wohnungseigentümer und Mieter haben das Recht, auf eigene Kosten einen Ladepunkt einzurichten, sofern dadurch das Gebäude nicht grundlegend verändert wird.

Schärfere Regeln für die Fleischindustrie sind mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Damit werden die Beschäftigten geschützt und die Verantwortungslosigkeit in Teilen der Fleischindustrie beendet. Das hat die SPD durchgesetzt.

Nicht zuletzt die Häufung von Corona-Fällen in verschiedenen Fleischbetrieben hat den Fokus auf die in der Fleischbranche herrschenden Arbeitsbedingungen gerichtet. In dieser Branche wurden gesetzliche Regelungen immer wieder trickreich umgangen, zum Beispiel mit Werkverträgen über die bis zu 80 Prozent der Beschäftigten beschäftigt wurden. So hatte sich ein schwer durchschaubares Sub- und Subsubunternehmertum entwickelt.

Von nun an dürfen beim Schlachten und Zerlegen von Fleisch nur noch Mitarbeiter*innen des eigenen Unternehmens eingesetzt werden. Werkverträge (seit 1. Januar 2021) und Leiharbeit (ab 1. April 2021) werden verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten.

Ausschließlich in der Fleischverarbeitung (nicht beim Schlachten und Zerlegen) kann Leiharbeit per Tarifvertrag im Rahmen einer auf 3 Jahre befristeten Ausnahmeregelung bis zu einer Quote von 8 Prozent vereinbart werden sofern das entleihende Unternehmen tarifgebunden ist. Für die Leiharbeitskräfte gelten dann vom ersten Tag an die gleichen Arbeitsbedingungen einschließlich Lohn wie für die Stammbelegschaft und die Höchstüberlassungsdauer ist auf 4 Monate begrenzt. Diese Ausnahmeregelung tritt am 1. April 2024 außer Kraft.

Nicht nur in der Fleischindustrie bestehen Missstände bei der Unterbringung von ausländischen Arbeitskräften. Deshalb werden zur Verbesserung bei der Unterbringung neue branchenübergreifende Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen.

Außerdem ist die digitale Erfassung der Arbeitszeit vorgeschrieben, um Kontrollen zu erleichtern. Die Arbeitsschutzbehörden und der Zoll werden die Arbeitsbedingungen und die Unterkünfte der Beschäftigten häufiger prüfen.

Erhöhung des Kindergeldes und Steuer-Erleichterungen.

Familien werden stärker unterstützt. Insgesamt beträgt die Entlastung 12 Milliarden Euro jährlich.

Familien erhalten ab 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Die Kinderfreibeträge steigen entsprechend.

Der Grundfreibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer wird für das Jahr 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro und für 2022 noch einmal um 240 Euro auf 9.984 Euro erhöht.

Zum Ausgleich der so genannten „kalten Progression“ werden die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für 2021 und 2022 nach rechts verschoben. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern teilweise „aufgefressen“ werden.

Der SPD ist es wichtig, Eltern und Kinder finanziell zu stärken. Bereits 2019 hatte die SPD eine Anhebung des Kindergeldes, des Kinderzuschlages und der steuerlichen Freibeträge erreicht. Im Herbst 2020 kamen im Rahmen des Konjunkturpaketes der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind sowie steuerliche Erleichterungen für Alleinerziehende hinzu.

Des Weiteren werden Menschen mit Behinderungen sowie pflegende Angehörige steuerlich durch deutliche Erhöhungen des Behinderten-Pauschbetrags und des Pflege-Pauschbetrags entlastet und ehrenamtliches Engagement durch eine Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro und des Übungsleiter-Freibetrags auf 3.000 Euro zusätzlich gefördert.

Die Regelsätze der Grundsicherung steigen, mehr Geld auch für Kinder und Jugendliche

Ab 2021 steigt der Regelsatz für alleinstehende Personen auf 446 Euro und für diejenigen, die mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, auf 401 Euro pro Monat. Für Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) steigt der Regelsatz auf 357 Euro pro Monat. Für Kinder bis 5 Jahre steigt der Anspruch auf 283 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 309 Euro, für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre auf 373 Euro und für nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern auf 357 Euro.

Versprochen, gehalten: Den Soli abgeschafft, solide und gerecht

Zudem entfällt ab 2021 der Solidaritätszuschlag für fast alle Steuerzahler*innen, außer bei Spitzenverdienst. Für 90 Prozent derer, die den Soli auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, fällt er vollständig weg. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag teilweise. Dies stärkt die Kaufkraft für die übergroße Mehrheit um weitere 11 Milliarden Euro pro Jahr.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt

Zum 1. Januar 2021 wird der Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro auf 9,50 Euro brutto je Stunde erhöht, zum 1. Juli 2021 folgt eine Erhöhung auf 9,60 Euro und für 2022 sind zwei weitere Erhöhungen auf dann 10,45 Euro vorgesehen.

Der Mindestlohn hat keine Jobs gekostet und innerhalb von nun 6 Jahren dafür gesorgt, dass die Betroffenen deutlich mehr verdienen. Eine sozialdemokratische Erfolgsgeschichte.

Ziel der SPD ist eine perspektivische Anhebung auf 12 Euro.