Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die SPD hat wichtige Punkte aus ihrem Zukunftspakt für Erneuerbare Energien durchgesetzt.

Mehr Solarstrom, vor allem durch kleine Solaranlagen auf Hausdächern und mehr Windenergie, von der auch die Gemeinden etwas haben, in deren Nähe eine Anlage steht. Bis 2030 soll ein Anteil von 65 % Erneuerbarer Energien erreicht werden.

Der Mieterstrom wird attraktiver ausgestaltet und Mieterstrom-Modelle für mehrere Parteien und ganze Quartiere ermöglicht. Die Vergütungsbedingungen für große Photovoltaik-Dachanlagen werden verbessert und der Eigenverbrauch bei allen Solaranlagen gestärkt und vereinfacht. Kommunen können sich an Windanlagen auf ihren oder auf angrenzenden Gemeindegebieten beteiligen. Grüner Wasserstoff, der aus Erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird von der EEG-Umlage befreit um den Markthochlauf zu unterstützen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende, für Klima- und Umweltschutz, für eine nachhaltige Energieversorgung. Das von der SPD-geführten Bundesregierung im Jahr 2000 eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist dafür ein erfolgreiches Instrument. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland ist bis 2019 bereits auf 46% gestiegen.

Die EEG-Reform ist nach dem Klimaschutzgesetz und dem Kohleausstieg der nächste Schritt für die Erreichung der Klimaziele. Deutschland geht den Weg in das Zeitalter der vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien. Die SPD sieht sich dabei in besonderer Verantwortung. Sie ist die Partei, die in Regierungsverantwortung 2002 die gesetzlichen Voraussetzungen für den Atomausstieg und 2019 für den Kohleausstieg geschaffen hat. Die Ziele sind klar: Erneuerbare Energie ausbauen, Klimaneutralität bis 2050.

Umsetzung Klimapaket

Seit 1. Januar 2021 werden klimaschädliche fossile Brennstoffe mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 belegt. Damit verteuern sich Öl und Diesel um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um 7 Cent pro Liter und Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Entscheidend für den Erfolg werden gute und bezahlbare Alternativen sein. Darum werden die Einnahmen aus dem CO2-Preis für eine Entlastung beim Strompreis und für die Förderung neuer klimafreundlicher Heizungen verwendet. In ÖPNV, Schienennetz, Ladeinfrastruktur und Förderprogramme für Gebäudesanierung wird mehr investiert. Das Ziel ist, dass der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen die richtige Wahl ist, auch für den Geldbeutel.

Für einen sozialen Ausgleich sorgt die Erhöhung des Wohngeldes um 10 %. Für Berufspendler wird die Entfernungspauschale befristet bis Ende 2026 ab dem 21. Kilometer um 5 Cent erhöht.

Ab Januar 2021 ist die Kfz-Steuer stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, umweltfreundliche Antriebe und sparsame Verbrenner werden entlastet, umweltschädliche zahlen mehr. Zudem werden insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen entlastet. 

Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich

haben Wohnungseigentümer und Mieter nun einen grundsätzlichen Rechtsanspruch gegen die Eigentümergemeinschaft bzw. den Vermieter auf den Einbau eines Ladepunkts. Das regelt das am 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen WEMoG (Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetz). In Eigentümergemeinschaften müssen nicht mehr alle Miteigentümer zustimmen, wenn ein Nachbar einen Ladepunkt installieren will, zum Beispiel in der gemeinsam genutzten Tiefgarage. Der Zwang zur Einstimmigkeit ist abgeschafft. Und in Mietshäusern können Vermieter den Wunsch von Mietern nach einem Ladepunkt nicht mehr einfach ablehnen. Wohnungseigentümer und Mieter haben das Recht, auf eigene Kosten einen Ladepunkt einzurichten, sofern dadurch das Gebäude nicht grundlegend verändert wird.