Familien werden stärker unterstützt. Insgesamt beträgt die Entlastung 12 Milliarden Euro jährlich.
Familien erhalten ab 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Die Kinderfreibeträge steigen entsprechend.
Der Grundfreibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer wird für das Jahr 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro und für 2022 noch einmal um 240 Euro auf 9.984 Euro erhöht.
Zum Ausgleich der so genannten „kalten Progression“ werden die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für 2021 und 2022 nach rechts verschoben. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern teilweise „aufgefressen“ werden.
Der SPD ist es wichtig, Eltern und Kinder finanziell zu stärken. Bereits 2019 hatte die SPD eine Anhebung des Kindergeldes, des Kinderzuschlages und der steuerlichen Freibeträge erreicht. Im Herbst 2020 kamen im Rahmen des Konjunkturpaketes der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind sowie steuerliche Erleichterungen für Alleinerziehende hinzu.
Des Weiteren werden Menschen mit Behinderungen sowie pflegende Angehörige steuerlich durch deutliche Erhöhungen des Behinderten-Pauschbetrags und des Pflege-Pauschbetrags entlastet und ehrenamtliches Engagement durch eine Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro und des Übungsleiter-Freibetrags auf 3.000 Euro zusätzlich gefördert.
Die Regelsätze der Grundsicherung steigen, mehr Geld auch für Kinder und Jugendliche
Ab 2021 steigt der Regelsatz für alleinstehende Personen auf 446 Euro und für diejenigen, die mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, auf 401 Euro pro Monat. Für Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) steigt der Regelsatz auf 357 Euro pro Monat. Für Kinder bis 5 Jahre steigt der Anspruch auf 283 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 309 Euro, für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre auf 373 Euro und für nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern auf 357 Euro.
Versprochen, gehalten: Den Soli abgeschafft, solide und gerecht
Zudem entfällt ab 2021 der Solidaritätszuschlag für fast alle Steuerzahler*innen, außer bei Spitzenverdienst. Für 90 Prozent derer, die den Soli auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, fällt er vollständig weg. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag teilweise. Dies stärkt die Kaufkraft für die übergroße Mehrheit um weitere 11 Milliarden Euro pro Jahr.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt
Zum 1. Januar 2021 wird der Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro auf 9,50 Euro brutto je Stunde erhöht, zum 1. Juli 2021 folgt eine Erhöhung auf 9,60 Euro und für 2022 sind zwei weitere Erhöhungen auf dann 10,45 Euro vorgesehen.
Der Mindestlohn hat keine Jobs gekostet und innerhalb von nun 6 Jahren dafür gesorgt, dass die Betroffenen deutlich mehr verdienen. Eine sozialdemokratische Erfolgsgeschichte.
Ziel der SPD ist eine perspektivische Anhebung auf 12 Euro.