Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Wer gut integriert ist, kann künftig schneller den deutschen Pass bekommen. Die von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Reform des Staatsangehörigkeitsrechts tritt Ende Juni 2024 in Kraft.

Migrantinnen und Migranten können nicht mehr nach 8 Jahren, sondern bereits nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland Staatsbürger werden, vorausgesetzt, sie können ihren Lebensunterhalt und den von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne staatliche Hilfe bestreiten. Bei besonders guter Integration (gute Leistungen in Schule oder Job, gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement) kann die Einbürgerung schon nach 3 Jahren möglich sein.

Grundsätzlich wird Mehrstaatigkeit möglich. Den alten Pass müssen diejenigen, die sich einbürgern lassen wollen, dafür nicht mehr aufgeben. Diese Regelung gilt bereits für viele Bürger*innen der EU oder der Schweiz, für viele andere, wie etwa Türkinnen und Türken, aber nicht.

Aber auch Deutsche, die eine zusätzliche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, brauchen dafür keine spezielle Genehmigung der deutschen Behörden mehr. Der Entfall des aufwändigen Verfahrens der Beibehaltungsgenehmigung ist eine erhebliche Erleichterung, beispielsweise für Deutsche, die im Ausland leben und arbeiten.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten will, muss dafür Nachweise für eine gute Integration und gute Deutschkenntnisse erbringen. Ausnahmen gelten hier für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration, die häufig schon seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik leben. Mit diesen Erleichterungen will die SPD-geführte Bundesregierung die Lebensleistung dieser älteren Generation würdigen.

Um den deutschen Pass zu erhalten, müssen sich Ausländer*innen wie bisher zu der im Grundgesetz verankerten freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar. Mit Blick auf Russlands Angriff auf die Ukraine wird auch auf das Verbot der Führung eines Angriffskrieges verwiesen. Haltungen, die dem entgegenstehen, machen eine Einbürgerung unmöglich.

Mit einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht wird Deutschland auch für Fachkräfte attraktiver. Menschen, die sich als Teil einer Gemeinschaft fühlen, sind eher bereit, sich in diese Gesellschaft einzubringen und Verantwortung zu übernehmen.

Schnellere Rückführungen

Mit dem im Februar 2024 verabschiedeten Rückführungsverbesserungsgesetz werden Rückführungen von Menschen ohne Bleibeperspektive in ihre Heimatländer vereinfacht.  Mit erweiterten Durchsuchungsmöglichkeiten und einer Erweiterung des Ausreisegewahrsams wird der Polizei die Suche nach Dokumenten und Daten zur Identität der Betroffenen, um etwa den Heimatstaat festzustellen, ebenso erleichtert wie das Auffinden ausreisepflichtiger Personen in Gemeinschaftsunterkünften.

Die Strafen für Schleusungen wurden erhöht. Straftäter und Gefährder können konsequenter und schneller abgeschoben werden und die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen wird erleichtert.

Das Gesetz erlaubt zudem, dass Asylbewerber*innen künftig bereits nach 6 statt bislang 9 Monaten eine Arbeit aufnehmen können.

 Bezahlkarte für Geflüchtete

Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und sich seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die deutlich unter dem Niveau der Grundsicherung liegen. Diese Leistungen können in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erfolgen.

Eine weitere Möglichkeit ist nun die Bezahlkarte. Mit der Bezahlkarte kann künftig ein Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben auf die Karte geladen werden, damit können dann beispielsweise Lebensmittel im Supermarkt bezahlt werden.

Damit es einheitliche Rahmenbedingungen gibt, um eine solche Bezahlkarte einzuführen, hat die SPD-geführte Bundesregierung eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Auf das Vorhaben hatten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder bereits im November 2023 verständigt.

Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt den Ländern. Die für die Unterstützung der Geflüchteten zuständigen Behörden können außerdem selbst entscheiden, wann der Einsatz einer Bezahlkarte nicht zweckmäßig erscheint. Die auf der Bezahlkarte zur Verfügung gestellte Summe kann nur im Inland ausgegeben werden, Gelder für Schleuser oder Überweisungen in das Herkunftsland sind so nicht möglich.

Historische Verantwortung

Die SPD steht aus historischer Verantwortung und Überzeugung zu ihrer humanitären Verantwortung gegenüber denjenigen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen. Daraus folgt für die SPD ein unverhandelbares Bekenntnis zum individuellen Asylrecht. Die SPD setzt sich dafür ein, dass verfolgte und bedrohte Menschen Schutz und Sicherheit finden können.

Die SPD will, dass diejenigen, die keinen Schutzstatus und keine Chance auf ein Bleiberecht haben, Deutschland am besten freiwillig verlassen. In einigen Fällen kann aber auch die Arbeitskräfteeinwanderung stattdessen der richtige Weg für sie, und für Deutschland, sein.

Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, dem Abschluss von Rückführungsabkommen, der Beschleunigung der Verfahren und der Reform des gemeinsamen europäischen Asylrechts sorgt die SPD-geführte Bundesregierung für eine geordnete Migrationspolitik.

 

Solarpaket I verabschiedet

Das Solarpaket I ist verabschiedet und in Kraft getreten. Es enthält zahlreiche Maßnahmen, mit denen der Ausbau der Solarenergie weiter vorankommt. Die SPD-geführte Bundesregierung will damit den jährlichen Zubau von Photovoltaik von aktuell rund 7,5 Gigawatt im Jahr auf bis zu 22 Gigawatt im Jahr 2026 verdreifachen.

Der Betrieb von Steckersolaranlagen auf Balkonen wird erheblich vereinfacht. Durch die verabschiedeten Änderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht können auch Menschen ohne ein eigenes Haus künftig leichter eine kleine Solaranlage auf dem Balkon ihrer Wohnung anbringen. Diese sogenannten Balkonkraftwerke müssen zukünftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet, sondern lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Balkonanlagen dürfen mit bis zu 800 Watt auch eine höhere Leistung haben als bisher.

Inzwischen sind mehr als 400.000 steckerfertige Solaranlagen in Betrieb und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert. Die Bundesnetzagentur hatte zum 1. April 2024 bereits die Registrierung im Register vereinfacht.

Auch die Nutzung von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom in Mehrfamilienhäusern wird einfacher, Vermieter*innen können Photovoltaik-Strom direkt für ihre Mieter*innen im Mehrfamilienhaus produzieren, zudem werden die Möglichkeiten für Solaranlagen auf Äckern und Feldern erweitert und für Unternehmen der Bau von Photovoltaik-Dachanlagen mehr gefördert.

Einheitlicher Standard für Ladekabel

Die Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen, Tablets, eBook-Readern, Digitalkameras oder ähnlichen technischen Geräten müssen zukünftig über einen einheitlichen Ladeanschluss, eine USB-C-Schnittstelle, aufgeladen werden können. Geräte, die über eine sogenannte Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden.

Damit können zukünftig Handys und andere Geräte auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden. Auf den Verpackungen muss eindeutig zu erkennen sein, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet ist oder nicht.

Damit hat die SPD-geführte Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt, die das Ziel verfolgt, für Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle das Aufsplittern des Marktes zu beenden. Dies verbessert die Verbraucherfreundlichkeit, schont Ressourcen und vermindert Elektronikabfälle.

Elterngeld neu geregelt

Zum 1. April 2024 hat die SPD-geführte Bundesregierung die Einkommensgrenze für das Elterngeld abgesenkt. Eltern, deren Kinder seit 1. April 2024 geboren werden, dürfen gemeinsam nur noch ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 Euro haben um Elterngeld zu erhalten. Bisher lag die Grenze bei 300.000 Euro. Dasselbe gilt auch für Alleinerziehende, ihre Einkommensgrenze lag bisher bei 250.000 Euro. Ab 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze nochmals gleichermaßen für Paare und Alleinerziehende auf 175.000 Euro.

Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt und dem Wegfall von Einkommen danach. Die Höhe des Elterngeldes variiert somit individuell. Eltern mit höheren Einkommen erhalten bis zu 65 % ihres vorherigen Einkommens, Eltern mit niedrigerem Einkommen können bis zu 100 % erhalten. Das Elterngeld beträgt jedoch mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. 2023 haben 1,8 Millionen Menschen Elterngeld bezogen.

Seit 1. April 2024 können Eltern nicht mehr so lange gemeinsam zu Hause bleiben und gleichzeitig Elterngeld beziehen. Es bleibt bei den bisherigen 14 Monaten Standard-Elterngeld, nun ist es aber nur noch möglich, im ersten Lebensjahr des Kindes einen Monat davon gleichzeitig mit dem Partner zu Hause zu bleiben und Elterngeld zu beziehen. Ausnahmen gibt es bei Mehrlings- oder Frühchen-Geburten sowie Kindern mit Behinderung.

Damit können sich insbesondere im Geburtsmonat des Kindes beide Elternteile weiterhin gemeinsam um ihr Kind kümmern. Durch die Möglichkeit, gemeinsam ElterngeldPlus zu beziehen, wird unterstützt, dass beide Elternteile erwerbstätig sein können und sich gemeinsam um ihr Kind kümmern. Mit der Neuregelung will die SPD-geführte Bundesregierung eine langfristig partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile fördern.

Qualifizierungsgeld ab 1. April 2024

Mit dem Qualifizierungsgeld unterstützt die SPD-geführte Bundesregierung ab dem 1. April Betriebe und Beschäftigte stärker bei der Weiterbildung. Konkret geht es um Qualifizierungsbedarf an Arbeitsplätzen, die durch den Strukturwandel wegfallen. Die berufliche Weiterbildung muss länger als 120 Stunden (drei Wochen) dauern. Allerdings muss die Fortbildung nicht am Stück absolviert werden, sondern kann auch in Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden. Der Bildungsträger, der die Weiterbildung anbietet, muss für die Förderung zertifiziert sein.

Arbeitnehmer*innen, die für eine Weiterbildung das Qualifizierungsgeld in Anspruch nehmen, bekommen von der Bundesagentur für Arbeit 60 % ihres Nettogehalts ausgezahlt, mit Kindern 67 %, dieselbe Berechnung wie beim Kurzarbeitergeld. Das Qualifizierungsgeld greift als Lohnersatz für die Zeit der Weiterbildung anstelle ihres Gehalts. Sie bleiben im Unternehmen und werden mit den Weiterbildungen auf neue Aufgaben in ihrem Unternehmen vorbereitet. So bekommen sie eine neue berufliche Perspektive und werden vor drohender Arbeitslosigkeit geschützt.

Bundeshaushalt 2024 und Wachstumschancengesetz

Der Bundeshaushalt und das Haushaltsfinanzierungsgesetz sind mittlerweile verabschiedet. Der Haushalt enthält Investitionen von über 70 Milliarden Euro, zum Beispiel in Schiene, Straße und Netze, mit einem hohen Anteil an Investitionen in den Klimaschutz. Gleichzeitig hält der Haushalt die Schuldenbremse ein und senkt insgesamt in 2024 die Verschuldungsquote des Staates.

Beinhaltet ist eine schrittweise Reduzierung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel ab 2024, damit haben betroffene Unternehmen Zeit zur Anpassung.  Ab 2026 erfolgt dann keine Subventionierung mehr. Ebenfalls beinhaltet ist zum 1. Mai 2024 eine Erhöhung der Luftverkehrssteuer, die Airlines für Abflüge von deutschen Flughäfen zahlen müssen.

Mit steuerlichen Investitionsanreizen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro will die SPD-geführte Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken, unter anderem beinhaltet das Paket eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung. Die ursprünglich von der Bundesregierung geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Gesetzes, sie scheiterte leider im Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag am Widerstand der Union.

Klimafreundlichere Stromerzeugung

Die deutsche Stromerzeugung war im vergangenen Winter klimafreundlicher als im Vorjahr. 2023 wurden in Deutschland, trotz des Atomausstiegs, 29 % weniger Kohle in Kraftwerken verbrannt als im Jahr zuvor. Der Verbrauch von Erdgas für die Stromerzeugung blieb konstant.

Die Produktion von Strom aus Wind und Sonne stieg während der Wintermonate als Ergebnis des Ausbaus von Windkraft und Photovoltaik, aber auch der günstigen Wetterbedingungen, im Jahresvergleich um ein Drittel auf ein neues Rekordhoch. Insgesamt kamen im Winter 2023/24 rund 60 % der deutschen Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen.

Eine Verordnung der SPD-geführten Bundesregierung erlaubte den Stromverkauf aus Reservekraftwerken, die mit Steinkohle oder Öl befeuert werden, bis Ende März 2024. Mit der Maßnahme sollte, wegen der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf die Gasversorgung, Erdgas aus dem Strommarkt verdrängt werden.

Ende März 2024 gingen nun insgesamt 15 Stein- und Braunkohlekraftwerksblöcke vom Netz, darunter auch das Steinkohlekraftwerk Mehrum in Niedersachsen, das ursprünglich schon Ende 2021 stillgelegt worden war. Das Kraftwerk wird nun abgerissen, stattdessen plant der Betreiber dort ein neues Gaskraftwerk.

Energiewende und Klimaschutz

Im März 2024 erfolgte in Anwesenheit von Bundeskanzler Olaf Scholz der Spatenstich für die „Northvolt Drei“-Fabrik. Der schwedische Konzern Northvolt investiert 4,5 Milliarden Euro um hier Batterien für bis zu eine Million E-Autos pro Jahr zu produzieren. 2026 soll die Fertigung starten, 2029 dann die volle Kapazität erreicht werden. Für die Ansiedlung an der Westküste Schleswig-Holsteins sprach dem Unternehmen zufolge der Windstrom, der dort an Land und auf dem Meer erzeugt wird.

Dabei geht es um eine Schlüsseltechnologie und eine Stärkung des Technologiestandortes Deutschland und Europa, gegen die übermächtige Konkurrenz aus Asien. Die deutsche Autoindustrie braucht eine E-Auto-Batterieproduktion im eigenen Land beziehungsweise in Europa.

Northvolt hat auch Erfolge bei der Entwicklung einer Natrium-Ionen-Batterie vorzuweisen, einer Batterie ohne Kobalt, Lithium, Nickel und Graphit. Stattdessen kommen hier Mineralien wie Eisen und Natrium zum Einsatz, sie sind reichlich vorhanden und müssen nicht kostspielig und unter umweltschädlichen Bedingungen abgebaut werden.

Bereits im November 2023 erfolgte in Anwesenheit von Bundeskanzler Olaf Scholz die Eröffnung der Serienproduktion von Elektrolyseuren bei Siemens Energy in Berlin Moabit. Hier will Siemens gemeinsam mit seinem französischen Partner Air Liquide (einer der größten Wasserstoff-Produzenten) bis 2025 jährlich 3 Gigawatt Elektrolyse-Kapazität herstellen. Grüner Wasserstoff spielt eine entscheidende Rolle für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und das Erreichen der Klimaschutzziele.

Zwei erfolgreiche Beispiele für einen Strukturwandel hin zu mehr Klimaschutz und die Entstehung von Arbeitsplätzen.