Solarpaket I verabschiedet

Das Solarpaket I ist verabschiedet und in Kraft getreten. Es enthält zahlreiche Maßnahmen, mit denen der Ausbau der Solarenergie weiter vorankommt. Die SPD-geführte Bundesregierung will damit den jährlichen Zubau von Photovoltaik von aktuell rund 7,5 Gigawatt im Jahr auf bis zu 22 Gigawatt im Jahr 2026 verdreifachen.

Der Betrieb von Steckersolaranlagen auf Balkonen wird erheblich vereinfacht. Durch die verabschiedeten Änderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht können auch Menschen ohne ein eigenes Haus künftig leichter eine kleine Solaranlage auf dem Balkon ihrer Wohnung anbringen. Diese sogenannten Balkonkraftwerke müssen zukünftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet, sondern lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Balkonanlagen dürfen mit bis zu 800 Watt auch eine höhere Leistung haben als bisher.

Inzwischen sind mehr als 400.000 steckerfertige Solaranlagen in Betrieb und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert. Die Bundesnetzagentur hatte zum 1. April 2024 bereits die Registrierung im Register vereinfacht.

Auch die Nutzung von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom in Mehrfamilienhäusern wird einfacher, Vermieter*innen können Photovoltaik-Strom direkt für ihre Mieter*innen im Mehrfamilienhaus produzieren, zudem werden die Möglichkeiten für Solaranlagen auf Äckern und Feldern erweitert und für Unternehmen der Bau von Photovoltaik-Dachanlagen mehr gefördert.

Einheitlicher Standard für Ladekabel

Die Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen, Tablets, eBook-Readern, Digitalkameras oder ähnlichen technischen Geräten müssen zukünftig über einen einheitlichen Ladeanschluss, eine USB-C-Schnittstelle, aufgeladen werden können. Geräte, die über eine sogenannte Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden.

Damit können zukünftig Handys und andere Geräte auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden. Auf den Verpackungen muss eindeutig zu erkennen sein, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet ist oder nicht.

Damit hat die SPD-geführte Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt, die das Ziel verfolgt, für Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle das Aufsplittern des Marktes zu beenden. Dies verbessert die Verbraucherfreundlichkeit, schont Ressourcen und vermindert Elektronikabfälle.

Elterngeld neu geregelt

Zum 1. April 2024 hat die SPD-geführte Bundesregierung die Einkommensgrenze für das Elterngeld abgesenkt. Eltern, deren Kinder seit 1. April 2024 geboren werden, dürfen gemeinsam nur noch ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 Euro haben um Elterngeld zu erhalten. Bisher lag die Grenze bei 300.000 Euro. Dasselbe gilt auch für Alleinerziehende, ihre Einkommensgrenze lag bisher bei 250.000 Euro. Ab 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze nochmals gleichermaßen für Paare und Alleinerziehende auf 175.000 Euro.

Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt und dem Wegfall von Einkommen danach. Die Höhe des Elterngeldes variiert somit individuell. Eltern mit höheren Einkommen erhalten bis zu 65 % ihres vorherigen Einkommens, Eltern mit niedrigerem Einkommen können bis zu 100 % erhalten. Das Elterngeld beträgt jedoch mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. 2023 haben 1,8 Millionen Menschen Elterngeld bezogen.

Seit 1. April 2024 können Eltern nicht mehr so lange gemeinsam zu Hause bleiben und gleichzeitig Elterngeld beziehen. Es bleibt bei den bisherigen 14 Monaten Standard-Elterngeld, nun ist es aber nur noch möglich, im ersten Lebensjahr des Kindes einen Monat davon gleichzeitig mit dem Partner zu Hause zu bleiben und Elterngeld zu beziehen. Ausnahmen gibt es bei Mehrlings- oder Frühchen-Geburten sowie Kindern mit Behinderung.

Damit können sich insbesondere im Geburtsmonat des Kindes beide Elternteile weiterhin gemeinsam um ihr Kind kümmern. Durch die Möglichkeit, gemeinsam ElterngeldPlus zu beziehen, wird unterstützt, dass beide Elternteile erwerbstätig sein können und sich gemeinsam um ihr Kind kümmern. Mit der Neuregelung will die SPD-geführte Bundesregierung eine langfristig partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile fördern.