Strategie für Wasserstoff und Wasserstoffimport

Die SPD-geführte Bundesregierung hat im Juli 2024 die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate beschlossen. Die Importstrategie ergänzt die Nationale Wasserstoffstrategie.

Ziel der Importstrategie ist es, eine nachhaltige, stabile, sichere und diversifizierte Versorgung mit ausreichend Wasserstoff sicherzustellen, um die Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten und die nationalen Klimaschutzziele einzuhalten.

Die Bundesregierung will Deutschland zum Leitmarkt für die Wasserstoff-Wirtschaft machen. Wasserstoff gilt als Schlüssel um fossile Brennstoffe zu ersetzen, vor allem um die Grundstoffindustrie in Deutschland klimaneutral zu machen. Darüber hinaus wird Wasserstoff auch im Luft- und Schiffsverkehr benötigt.

Es wird davon ausgegangen, dass Deutschland langfristig etwa ein Drittel des Bedarfs selbst produzieren kann, voraussichtlich rund zwei Drittel werden durch Importe aus dem Ausland gedeckt werden müssen. In den vergangenen Jahren wurden dazu mit einer ganzen Reihe von Ländern Lieferabkommen geschlossen, etwa mit Australien, Chile, Saudi-Arabien, Südafrika oder den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Die Bundesregierung verfolgt dabei den parallelen Aufbau von Importinfrastrukturen für Pipeline- und Schiffstransporte.

Ein großer Teil der Lieferungen soll über Pipelines kommen. Dazu sollen im Nordsee- und Ostseeraum, in Südeuropa und in Südwesteuropa Leitungskorridore entstehen. Die ersten Lieferungen sollen aus dem Norden kommen. Bis Ende 2028 kann eine Pipeline, die zwischen Deutschland und Dänemark geplant ist, in Betrieb gehen. Ab 2030 können Lieferungen aus Norwegen kommen. Teilweise können Erdgaspipelines umgewidmet werden, dies ist zum Beispiel bei der Leitung von Nordafrika über Italien nach Deutschland vorgesehen.

Ist der Pipelinetransport nicht möglich, wird Wasserstoff vor Ort in sogenannte Derivate wie Ammoniak zerlegt und per Schiff transportiert. Ammoniak ist leichter zu transportieren als Wasserstoff. Im Juli 2024 hat Deutschland seinen ersten Einkaufsvertrag zum Import von Wasserstoff abgeschlossen. Ab 2027 soll Ammoniak, der in Ägypten mittels Wind- und Sonnenenergie hergestellt wird, per Schiff aus Ägypten geliefert und in Deutschland zu Wasserstoff umgewandelt werden.

Wasserstoffnetz

Deutschland investiert rund drei Milliarden Euro in seine Wasserstoff-Infrastruktur. Die Förderregelung für das Wasserstoff-Kernnetz, die der Bundestag bereits im April 2024 beschlossen hat, dient den Zielen der EU-Wasserstoffstrategie und des EU-Klimaschutz-Pakets.

Das Wasserstoff-Kernnetz soll das Rückgrat des Fernleitungsnetzes für Wasserstoff in Deutschland bilden und Teil der europäischen Wasserstoff-Grundstruktur sein.

Durch die Subventionen werden Fernleitungen errichtet, mit denen die Nutzung von klimafreundlichem Wasserstoff durch Industrie und Verkehr hochgefahren werden soll.

Das Wasserstoff-Kernnetz soll zunächst rund 10.000 Kilometer lang sein und im Wesentlichen bis 2032 stehen. Die erste große Leitung soll bereits im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden. Die Infrastruktur soll schließlich Industrie, Kraftwerke, Häfen und Speicher miteinander verbinden. Zu gut 60 Prozent können bestehende Erdgas-Röhren umgewidmet werden, zum anderen Teil sind Neubauten nötig.

Globale Mindeststeuer

Bislang muss ein Konzern nur in den Staaten Steuern auf seine Gewinne zahlen, in denen er physisch präsent ist. Viele Konzerne verschieben aber Gelder zwischen ihren Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern so, dass die Steuerlast möglichst gering ausfällt. Auch die fortschreitende Digitalisierung ermöglicht es oft, in Ländern wirtschaftlich aktiv zu sein, ohne dort physisch präsent zu sein.

Vielen Staaten mit durchschnittlichen oder höheren Unternehmenssteuern entgehen durch diese Strategien beträchtliche Einnahmen. Einnahmen, die zum Beispiel für Schulen, für Kitas, für Krankenhäuser und für Straßen- und Schienennetze fehlen. Wenn große, international agierende Konzerne ihre Gewinne in Steueroasen verschieben um kaum Steuern zu bezahlen, ist das auch ungerecht und wettbewerbsverzerrend gegenüber denjenigen Unternehmen, die im jeweiligen Land korrekt ihre Steuern zahlen.

Im Sommer 2021 hatten sich die G20-Staaten auf eine Mindestbesteuerung von 15 % geeinigt, zu der sich im Oktober 2021 insgesamt 138 Länder weltweit bekannten. Die Vorarbeit für die Einigung hatte Olaf Scholz (SPD) als Finanzminister der vorherigen Bundesregierung mitgeleistet.

Die globale Mindeststeuer soll dazu beitragen, schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenzuwirken sowie Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit zu fördern.

Unter dem Dach der OECD arbeiten nunmehr 141 Staaten an einer Neuordnung der internationalen Unternehmensbesteuerung. Die Europäische Union hatte diese Arbeiten aufgegriffen und ihrerseits im Dezember 2022 eine entsprechende Richtlinie zur Mindestbesteuerung mit dem Ziel einer EU-weit einheitlichen Anwendung ab 2024 verabschiedet. Mit dem im Herbst 2023 verabschiedeten Mindeststeuergesetz wird diese Richtlinie nun ab 2024 in deutsches Recht umgesetzt.

Die Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung besteht aus zwei Säulen. Zum einen geht es darum, wo die Steuer erhoben wird, und zum anderen, wie hoch diese ist.

Die erste Säule umfasst ein neues System der Zuweisung von Besteuerungsrechten an die Steuerhoheitsgebiete in denen die jeweiligen Konzerne Umsätze erwirtschaften und Gewinne erzielen. An diesem Konzept arbeitet derzeit noch die OECD. Konzerne wie Amazon und Google werden von dieser ersten Säule betroffen sein.

In der zweiten Säule geht es um den Mindestsatz an Körperschaftssteuer. Alle international tätigen Unternehmen und große inländische Gruppen mit einem jährlichen Umsatz über 750 Millionen € müssen ab 2024 mindestens 15 % Steuern auf sämtliche Gewinne zahlen, egal, wo und in welcher Tochterfirma sie entstehen.

Der Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, hat damit das Recht, die Gewinne aus Ländern mit niedrigeren Steuersätzen als 15% mit der Differenz zu 15% nachzubesteuern. Diese zweite Säule setzte die SPD-geführte Bundesregierung mit dem Mindeststeuergesetz mit Geltung ab 01.01.2024 um.

Reform des Klimaschutzgesetzes

Bundestag und Bundesrat haben die Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. An den Klimazielen ändert die Novelle nichts. Im Bereich der Treibhausgase wird zukünftig auf eine mehrjährige Gesamtbetrachtung abgestellt, die alle Sektoren betrifft, damit der Treibhausgasausstoß dort gemindert werden kann, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind.

Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum Kohlendioxidausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Im vergangenen Jahr verfehlten der Verkehrs- sowie der Gebäudebereich die Vorgaben.

Mit der Reform wird die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert, sondern in die Zukunft gerichtet, vorausschauender, sektorübergreifend (bei weiterhin voller Transparenz einzelner Sektoren) und dadurch flexibler und effizienter.

Entscheidend ist, dass Klimaziele insgesamt erreicht werden. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.

Die SPD-geführte Bundesregierung stärkt mit der Reform auch den unabhängigen Expertenrat für Klimafragen, dieser wird in Zukunft die Prognosen validieren und kann eine Unter- oder Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen feststellen.

Klimaschutzprogramm

Das Klimaschutzgesetz erfordert zudem ein Klimaschutzprogramm. Es enthält die konkreten Maßnahmen, mit denen die SPD-geführte Bundesregierung die Klimaschutzziele bis 2045 erreichen will. Das neue Klimaschutzprogramm wurde im Oktober 2023 beschlossen.

Viele Maßnahmen des aktuellen Programms befinden sich in der Umsetzung oder sind bereits umgesetzt, wie etwa die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes, das Deutschland-Ticket, die CO2-abhängige LKW-Maut, Verfahrensbeschleunigungen und Flächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien oder die Förderungen für energetisches Bauen und Sanieren.

Auch das bereits verabschiedete Solarpaket I ist hilfreich. Damit kann die Erfolgsgeschichte beim Ausbau der Erneuerbaren Energien mit noch größeren Schritten fortgeschrieben werden. Schon der erfolgreich beschleunigte Ausbau hat zu enormen CO2-Einsparungen geführt.

Klima- und Transformationsfonds (KTF)

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist das zentrale Instrument des Bundes zur Unterstützung der Transformation. 2024 stehen hierfür 49 Milliarden € zur Verfügung.

Die Mittel des KTF werden für die Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie, für das Aufbauprogramm Wärmepumpe, für die Förderung der Elektromobilität durch die Unterstützung der Batteriezellfertigung und Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur sowie für die Förderung der Halbleiter für Digitalisierung durch Programme im Bereich Mikroelektronik (wie Intel, TSMC, Wolfspeed, Bosch) eingesetzt.

Aus dem KTF wird auch die Strompreiskompensation für die im internationalen Wettbewerb stehende besonders energieintensive Industrie gesichert und die Bürger*innen werden in erheblichem Umfang finanziell unterstützt, wenn sie ihre Gebäude sanieren oder die Heizung auf Klimafreundlichkeit umstellen.

Investitionen in die Schiene

Im Bundeshaushalt 2024 stellt die SPD-geführte Bundesregierung über 17 Milliarden € für Investitionen in die Schiene zur Verfügung. Eine Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn für die Infrastruktur ist ebenso Teil dieser Mittel wie deutlich erhöhte Beträge für die Sanierung des Bestandsnetzes und für die Digitalisierung der Schiene.

2024 ist das wichtigste Bauprojekt der Bahn die Generalsanierung der Strecke von Frankfurt am Main nach Mannheim. Es ist die erste von 40 geplanten Generalsanierungen in den kommenden Jahren. Darüber hinaus sind an rund 1.000 Bahnhöfen und Haltepunkten Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen geplant.