Weitere Teile der Entlastungspakete im Juli in Umsetzung gegangen

Die gestiegenen Kosten vor allem für Energie und Mobilität sind für viele Bürger*innen zur Belastung geworden. Die Bundesregierung hat deshalb zwei Entlastungspakete in Höhe von rund 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, um insbesondere Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu unterstützen.

Neben der befristeten Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und der befristeten ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat, die seit Juni bereits gelten, sind weitere Maßnahmen nun in Kraft getreten.

Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage, das ist die Ökostromumlage, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom bei der Stromrechnung ausmacht, abgeschafft.

Im Juli 2022 wird ein einmaliger Familienzuschuss von 100 Euro pro Kind wird ergänzend zum Kindergeld über die Familienkassen ausgezahlt. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet, kommt also stärker bei Familien mit wenig Geld an.

Ab Juli 2022 erhalten Familien mit von Armut betroffenen Kindern bis zur geplanten Einführung der Kindergrundsicherung einen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat. Und wer Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe bezieht, bekommt einen einmaligen Zuschuss von 200 Euro.

Für Arbeitnehmer*innen wurden bereits rückwirkend zum Jahresbeginn 2022 der Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbekostenpauschale) um 200 Euro auf 1.200 Euro und der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht.

Ebenso die Pauschale für Fernpendler. Jeder ab dem 21. Kilometer zur Arbeit gefahrene Kilometer kann mit 38 Cent angerechnet werden, das sind drei Cent mehr als 2021.

Bereits auf den Weg gebracht ist der Heizkostenzuschuss für Haushalte mit kleinen Einkommen und die Erhöhung des Mindestlohns ab Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde.

Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt mit der Gehaltsabrechnung im September 2022 ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuervorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende also entsprechend weniger raus, wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe.

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