BAföG erhöht und ausgeweitet

Zum 1. August 2022 ist die Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in Kraft getreten. Zum Schuljahresbeginn und zum Wintersemester 2022/2023 steigen die BAföG-Sätze und die Freibeträge auf das Einkommen der Eltern. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Förderberechtigten.

Die Bedarfssätze wurden um 5,75 Prozent erhöht. Der Wohnkostenzuschlag für außerhalb des Elternhauses lebende Studierende wurde um 11 Prozent von 325 Euro auf 360 Euro erhöht. Der Förderungshöchstsatz einschließlich Wohnkostenzuschlag ist damit um über 8 Prozent von 861 Euro auf 934 Euro gestiegen.

Zudem erhalten BAföG-Geförderte, die auswärts wohnen, auch als Einmalzahlung den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/2022 in Höhe von 230 Euro.

Die Freibeträge auf das Elterneinkommen der BAföG-Geförderten wurden um 20,75 Prozent angehoben. Das Einkommen von verheirateten Elternteilen wird damit erst ab 2.415 Euro auf den BAföG-Anspruch des Kindes angerechnet, von alleinstehenden Elternteilen ab 1.605 Euro, zuzüglich 730 Euro je unterhaltsberechtigtem Kind. Das erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich.

Die Altersgrenze zu Beginn der förderungsfähigen Ausbildung wurde auf 45 Jahre angehoben damit lebensbegleitendes Lernen mit BAföG möglich ist, auch später noch ein Studium aufgenommen werden kann und Menschen, die vorher bereits berufstätig waren, BAföG erhalten können.

Der Vermögensfreibetrag für Geförderte wurde ebenfalls erhöht, für unter 30-Jährige auf 15.000 Euro, ab 30 Jahren auf 45.000 Euro.

Die SPD will aber darüber hinaus das BAföG fit machen für die Herausforderungen der Zukunft. Noch für diese Wahlperiode ist eine große Strukturreform des BAföG im Koalitionsvertrag vereinbart. Eine Absenkung des Darlehensanteils, die Ermöglichung eines Fachrichtungswechsels, eine Anpassung der Förderhöchstdauer und die Einführung einer elternunabhängigen Basisförderung für alle volljährigen Studierenden über die neue Kindergrundsicherung sind dabei die Ziele.

Unabhängig von der Herkunft soll gelten: jede und jeder soll dieselben Chancen auf eine gute Ausbildung haben! Getreu dem ursprünglichen Ziel der Chancengleichheit in der Bildung, mit dem die SPD-geführte Bundesregierung 1971 nach heftigen Debatten das BAföG durchgesetzt hatte.