Die SPD hat nach dem Lobbyregister nun auch deutliche Verschärfungen der parlamentarischen Transparenzregeln durchgesetzt

Künftig müssen Bundestagsabgeordnete Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen betragsgenau auf Euro und Cent anzeigen, wenn sie im Monat 1.000 Euro oder im Kalenderjahr 3.000 Euro übersteigen.

Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften müssen bereits ab 5 Prozent statt wie bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht werden. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen sind anzeige- und veröffentlichungspflichtig, ebenso Aktienoptionen.

Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird verboten. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, bleiben erlaubt, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist.

Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit und die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete werden untersagt. Geldspenden sollen nur noch an Parteien gehen und unterliegen damit den Veröffentlichungspflichten des Parteiengesetzes.

Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft zu privaten geschäftlichen Zwecken missbrauchen, gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte oder gegen das Verbot der Honorare für Vortragstätigkeiten verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, müssen diese Einnahmen an den Bundestag abgeführt werden. Die Delikte der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit werden außerdem als Verbrechen eingestuft, die Mindeststrafe beträgt künftig 1 Jahr.

Bei der Union kam erst Bereitschaft zur Bewegung nach der Aufdeckung der Vorgänge um die Maskenbeschaffung und Korruptionsvorwürfen im Bundestag und im Bayerischen Landtag. Dass diese von der SPD schon lange geforderte Verschärfung der Transparenzregeln nötig war, haben die Fälle der Abgeordneten Amthor (CDU) und Nüßlein (CSU) deutlich vor Augen geführt. Nüßlein ist weiter parteiloser Abgeordneter. Die Korruptionsermittlungen gegen ihn laufen noch. Genau wie gegen die beiden ehemaligen CDU-Abgeordneten Löbel und Hauptmann, die den Bundestag verlassen haben.

Die SPD will darüber hinaus in Zukunft klarere Regeln für Interessenkonflikte zwischen parlamentarischer und wirtschaftlicher Arbeit von Abgeordneten.

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