Kohleausstieg – Gut fürs Klima Kohlekompromiss mit sozialdemokratischer Handschrift

Der Bundestag hat das Kohleausstiegsgesetz und das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen beschlossen. Deutschland ist das einzige europäische Industrieland, das gleichzeitig aus Atom- und Kohle-Energie aussteigt. Spätestens 2038 wird kein Kohlekraftwerk mehr laufen. Und wenn es gut voran geht, auch schon früher. Parallel werden die Erneuerbaren Energien kräftig ausgebaut.

Damit schafft Deutschland die Pariser Klimaziele ebenso wie auch eine sichere Energieversorgung. Und Deutschland schafft damit auch den Übergang bisheriger Kohleregionen zu einer neuen, zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur, die den Menschen neue Perspektiven eröffnen. Es geht um viele Arbeitsplätze, Existenzen, Familien und eine gute Zukunft für die Kinder.

Wie vor 20 Jahren beim Atomausstieg ist es der SPD gelungen, den drängenden Abschied von einer umweltbelastenden Technologie im gesellschaftlichen Konsens zu vereinbaren. Das ist der Kompromiss, der in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ gemeinsam mit Umweltverbänden, Energiewirtschaft, Gewerkschaften, Industrieverbänden und Wissenschaft erarbeitet wurde.

Aber: Auch beim schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien wird es Widerstände geben. Grünen Strom wollen alle. Aber das Windrad in der Nähe oder die notwendige Stromtrasse nur wenige.

Der Kohleausstieg erfolgt ab sofort in mehreren Schritten bis spätestens 2038. Schon in diesem Jahr wird der erste Block eines Braunkohlekraftwerks vom Netz gehen. Bis Ende 2022 folgen dann acht weitere, die ältesten zuerst. Auch bei der Steinkohle werden die ersten 4 Gigawatt noch in diesem Jahr vom Markt genommen. In den Jahren 2026, 2029 und 2032 wird überprüft, ob das letzte Kraftwerk auch schon drei Jahre früher abgeschaltet werden kann.

Betreiber von Braunkohlekraftwerken werden für Stilllegungen bis 2029 vom Bund mit insgesamt 4,35 Milliarden Euro entschädigt. Im Gegenzug verpflichten sie sich, auf betriebsbedingte Kündigungen und auf Klagen gegen den Bund zu verzichten. Betreiber von Steinkohlekraftwerken erhalten bis 2027 Stilllegungsprämien, ab 2028 gibt es keine finanzielle Entschädigung mehr.

Mit dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen stellt der Bund insgesamt 40 Milliarden Euro bis 2038 für die Strukturförderung bereit. Die betroffenen Regionen erhalten die nötigen Mittel, um den Strukturwandel aktiv und nachhaltig zu gestalten und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Ziel ist es, neue wirtschaftliche Perspektiven zu entwickeln und neue Strukturen aufzubauen, bevor die alten endgültig wegfallen. Die Mittel fließen unter anderem in den Ausbau von Bahnlinien und Straßen sowie in Bildung und Forschung.

Außerdem werden die direkten sozialen Folgen des Ausstiegs für die Beschäftigten abgefedert: So erhalten zum Beispiel betroffene ältere Arbeitnehmer*innen über 58 Jahre für bis zu 5 Jahre ein Anpassungsgeld und können anschließend in Rente gehen, die Abschläge trägt der Bund.

Wenn das letzte Kohlekraftwerk vom Netz gegangen ist, wird Deutschland im Vergleich zum Ausstoß 2018 jedes Jahr rund 200 Millionen Tonnen CO2-Emmissionen einsparen. Das entspricht ungefähr einem Viertel der gesamten deutschen CO2-Emmissionen. Gesetzlich geregelt ist, dass der eingesparte CO2-Ausstoß nicht an anderer Stelle in Europa emittiert wird, sondern die CO2-Zertifikate vom Markt genommen werden. Nur so wirkt der Kohleausstieg für den Klimaschutz.