Die Konjunktur braucht starke Impulse, um wieder in Gang zu kommen.
Ein zentrales Instrument dafür ist die Senkung der Mehrwertsteuer, befristet seit 1. Juli bis Jahresende 2020. Statt 19 Prozent beträgt nun der reguläre Mehrwertsteuersatz 16 Prozent, der ermäßigte Satz statt 7 Prozent 5 Prozent.
Familien waren und sind durch Schul- und Kitaschließungen besonders von den krisenbedingten Einschränkungen betroffen. Deshalb erhalten sie für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro.
Der Bonus wird in zwei Raten im September und Oktober 2020 gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt. Es ist kein zusätzlicher Antrag notwendig.
Der Bonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet und stärkt vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Bei Eltern mit hohen Einkommen wird der Bonus wie auch das Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
Eine besondere Unterstützung gibt es für Alleinerziehende. Für sie wird der sogenannte Entlastungsbetrag (Steuerfreibetrag) befristet auf die Jahre 2020 und 2021 für das erste Kind von vormals 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Für jedes weitere Kind erhöht er sich um 240 Euro.
Zahlreiche Unternehmen, vor allem aber auch kleine und mittelständische Betriebe, haben weiterhin mit erheblichen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen.
Um ihre Existenz zu sichern und sie bei der Finanzierung laufender Betriebskosten zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Programm mit Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Milliarden Euro für die Monate Juni bis August beschlossen.
Zudem erhalten Unternehmen über steuerliche Maßnahmen und bessere Abschreibungsregeln für die Jahre 2020 und 2021 mehr Liquidität.
Für den Erhalt der Betriebe. Für den Erhalt der Arbeitsplätze.