Die Grundrente kommt – Respekt!

Zehn Jahre hat die SPD dafür gekämpft. Jetzt kommt die Grundrente.

Die Grundrente ist für die SPD ein sozialpolitischer Meilenstein.

Bundestag und Bundesrat haben sie beschlossen.

Am 1. Januar 2021 tritt sie in Kraft.

Alle, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber wenig Lohn hatten, sollen im Alter spürbar mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet hat. Das ist eine Frage der Anerkennung und Gerechtigkeit.

Und: Wer lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, soll im Alter nicht auf die Grundsicherung angewiesen sein.

Voraussetzung für die Grundrente sind 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Kindererziehung und Pflegezeiten werden angerechnet. Ab 33 Jahren gilt eine Übergangsregelung, die Grundrente wird dann nicht in voller Höhe bezahlt.

Vor dem Erhalt der Grundrente steht eine einfache Einkommensprüfung, die von der Rentenkasse und der Finanzverwaltung durchgeführt wird, aber keine Bedürftigkeitsprüfung. Grundrentenbezieher*innen müssen sich nicht vorm Sozialamt erklären. Denn die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung. Wer die nötigen Beitragszeiten erworben hat und die Voraussetzungen erfüllt, bekommt sie, wie die Rente, von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Die Grundrente ist ein Aufschlag auf die Rente.

Die Berechnung der Grundrente inklusive Einkommensprüfung findet automatisch statt.

Ein Antrag ist nicht nötig.

Einkommen oberhalb eines Einkommensfreibetrags wird auf die Grundrente angerechnet.

Einkommen bis zu 1.250 € (Alleinstehende) und 1.950 € (Paare) wird nicht auf die Grundrente angerechnet. Liegt das Einkommen darüber, wird die Grundrente um 60 % des übersteigenden Betrags gekürzt. Ab 1.600 € (Alleinstehende) und 2.300 € (Paare) wird der übersteigende Betrag vollständig auf die Grundrente angerechnet.

Der Einkommensfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, zu dem der steuerfrei gestellte Anteil der Rente, der Versorgungsfreibetrag und Kapitalerträge hinzugerechnet werden. Der Freibetrag wird jährlich angepasst.

Die Einführung der Grundrente wird ergänzt um Freibeträge in der Grundsicherung und beim Wohngeld. Damit wird sichergestellt, dass den langjährig Versicherten monatlich mehr zur Verfügung steht, als der aktuelle Grundsicherungsbedarf und dass die Grundrente beim Wohngeld nicht voll als Einkommen angerechnet wird.

Der 2018 eingeführte Freibetrag für eine betriebliche oder staatlich geförderte private Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente) bleibt daneben bestehen und wird zusätzlich gewährt.

Die Verbesserungen werden auch den Rentner*innen zugutekommen, die bereits eine Rente beziehen. 

Durch die Einführung der Grundrente wird es zu keinen Beitragserhöhungen in der Rentenversicherung kommen. Finanziert wird sie durch einen höheren Steuerzuschuss in die Rentenkasse.