Fünf Jahre Durchsetzung Mindestlohn und fünf Jahre Rente ab 63

Im August 2014 hat die SPD die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland  in der Großen Koalition durchgesetzt, gegen viele Widerstände und Kritik.  Zum 1. Januar 2015 ist er in Kraft getreten. Heute ist klar: Mehr als 3,5 Millionen Menschen profitieren davon – vor allem Frauen und Beschäftigte in den ostdeutschen Bundesländern.

Auch die Angst vor Jobverlusten war unbegründet. Ganz im Gegenteil: Viele geringfügig bezahlte Tätigkeiten wurden durch den Mindestlohn in sozialversicherungspflichtige Jobs umgewandelt.

Die Einführung des Mindestlohns ist ein großer sozialdemokratischer Erfolg, auf den die SPD stolz sein kann und an den sie anknüpfen will: Die SPD will, dass der Mindestlohn auf 12 Euro steigt!

Am 1. Juli 2014 trat in Deutschland die Rente ab 63 (die Altersrente für besonders langjährig Versicherte) in Kraft. Das hatte die SPD ebenfalls in der Großen Koalition durchgesetzt.

Seitdem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben oder entsprechende Berücksichtigungszeiten vorweisen (zum Beispiel Kindererziehung), vor Erreichen des regulären Rentenalters ohne Rentenabschläge in den Ruhestand gehen.

Von 2014 bis 2018 haben über 1,13 Millionen Menschen die Rente ab 63 in Anspruch genommen, davon 42 Prozent Frauen. Sie haben damit eine Anerkennung ihrer Lebensleistung erfahren, durch einen sozial abgesicherten, flexiblen Übergang in die Rente. Dies ist wichtig für Menschen mit frühem Berufseinstieg und für Menschen, die viele Jahre körperlich hart gearbeitet haben.

Die Rente ab 63 ist eine Regelung, die die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre begleitet. Mit 63 konnten nur wenige Jahrgänge in Rente gehen. Ab dem Jahrgang 1953 steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate an. Ab dem Jahrgang 1964 ist die abschlagsfreie vorzeitige Rente mit 65 Jahren möglich.