Die SPD übernimmt Verantwortung

Inmitten des Regierungswechsels und parallel zu den Verhandlungen für eine neue Fortschrittsregierung übernimmt die SPD Verantwortung im Kampf gegen die massive vierte Pandemiewelle.

Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite läuft am 25. November aus. Dafür werden nun die Maßnahmen zum Infektionsschutz auf eine rechtssichere und stärker legitimierte Grundlage gestellt.

Am Arbeitsplatz gilt ebenso wie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr die 3G-Regel. Wo möglich, soll im Homeoffice gearbeitet werden. In Krankenhäusern und Pflegeheimen unterliegen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher*innen einer Testpflicht.

Es gilt ein Katalog möglicher Schutzvorkehrungen, die bundesweit bis zum 19. März 2022 ergriffen werden können: Abstandsgebot, Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte oder die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung. Eine Verlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich.

Damit ist es möglich, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu treffen. Regelungen zum Infektionsschutz werden jederzeit kurzfristig im regulären parlamentarischen Verfahren ermöglicht und können je nach regionaler Lage differenziert angewendet werden. Die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen oder das generelle Verbot für Veranstaltungen oder Versammlungen bleibt aber ausgeschlossen.

Allgemeine Ausgangsbeschränkungen, die auch Geimpfte und Genesene betreffen, sind nicht mehr verhältnismäßig. Allgemeine Schulschließungen bringen mehr Schaden als Nutzen, vor allem für die Kinder, die besondere Unterstützung brauchen.

Den Ländern wird es durch eine Übergangsregelung ermöglicht, bestimmte bereits beschlossene Maßnahmen noch bis zum 15. Dezember anzuwenden.

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sowie die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag sind bis Ende März 2022 verlängert. Auch die Überbrückungshilfen für Unternehmen und die Neustarthilfe für Soloselbständige werden um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert. Außerdem werden die Sonderregeln zum Kinderkrankengeld und zur Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung auf das Jahr 2022 ausgedehnt.