Die Grundrente gilt seit 1. Januar 2021

Alle, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber wenig Lohn hatten, sollen im Alter spürbar mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet hat und sollen auch nicht auf die Grundsicherung angewiesen sein. Das ist eine Frage der Anerkennung und Gerechtigkeit. Deshalb hat die SPD die Grundrente durchgesetzt.

Die Grundrente ist ein Aufschlag auf die Rente. Ihre Berechnung findet automatisch statt, ein Antrag ist nicht nötig. Es erfolgt eine einfache Einkommensprüfung durch die Rentenversicherung, aber keine Bedürftigkeitsprüfung. Es erfolgt keine Prüfung des Vermögens(Wohnung/Haus, Auto, Lebensversicherungen), nur zusätzliche Einkommen über einem Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare werden angerechnet. Die Grundrente kommt auch den Rentner*innen zugute, die bereits eine Rente beziehen.

Überbrückungshilfe III

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Die Hilfen werden einfacher, umfangreicher und zielgenauer“

Für alle Betriebe, deren Umsatz durch den Lockdown zwischen November 2020 und Juni 2021 in mindestens einem Monat massiv zurückgegangen ist, werden aufsetzend auf die November- und Dezemberhilfe die Abschlagzahlungen und das Fördervolumen deutlich erhöht und die Beantragung vereinfacht. Für Einzelhandel und Reisebranche gibt es zielgenaue Verbesserungen. Für Soloselbständige wird die Neustarthilfe verdoppelt und die maximale Betriebskostenpauschale angehoben.

Kinderkrankentage für 2021 verdoppelt

Damit Eltern sich während des Schul- und Kita-Lockdowns ohne große finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause kümmern können, werden die Kinderkrankentage 2021 pro Elternteil und Kind auf 20 Tage und für Alleinerziehende auf 40 Tage verdoppelt. Damit werden 90 Prozent des Nettogehalts ersetzt.

Die Tage können nicht nur bei geschlossenen Schulen und Kitas genutzt werden, sondern auch, wenn lediglich die Anwesenheitspflicht ausgesetzt ist oder der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde. Somit können auch Eltern das Kinderkrankengeld beantragen, die im Homeoffice arbeiten könnten. Anspruch haben berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben, deren Kind gesetzlich versichert ist und in deren Haushalt es keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Das Kinderkrankengeld gibt es rückwirkend ab dem 5. Januar 2021 für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, bei behinderten Kindern auch über das 12. Lebensjahr hinaus.