Ein guter Kompromiss
SPD, CDU, CSU und die Grünen haben dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Mit dem Klimaschutzgesetz sind die nationalen Klimaziele rechtlich verbindlich verankert und zum ersten Mal in Deutschland für alle Bereiche (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft) gesetzlich festgelegt.
Die Fortschritte in den einzelnen Sektoren werden jährlich ermittelt und durch einen unabhängigen Expertenrat für Klimafragen begleitet. Kommt ein Sektor von seinem Minderungspfad ab, steuert die Bundesregierung unverzüglich nach. Der zuständige Ressortminister legt dafür innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vor. Auf dieser Grundlage entscheidet die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die Klimaziele zu erreichen.
Das Kohleausstiegsgesetz und das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen werden zeitnah in 2020 vorgelegt. Die Regelungen sind derzeit in der Abstimmung zwischen den Ministerien, parallel laufen die Gespräche mit den Kraftwerksbetreibern.
Das Klimaschutzpaket sieht einen höheren CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden sowie im Gegenzug eine Anhebung der Pendlerpauschale bei längeren Strecken und Entlastungen beim Strompreis durch eine deutliche Absenkung der EEG-Umlage vor.
Zur Entlastung wird ab dem 01.01.2021 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 auf 35 Cent und ab dem 01.01.2024 um weitere 3 Cent auf dann 8 Cent pro Kilometer angehoben. Dies gilt bis zum 31.12.2026.
Pendlerinnen und Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, können ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Anspruch nehmen. Dadurch werden diejenigen entlastet, bei denen ein höherer Werbungskostenabzug zu keiner entsprechenden steuerlichen Entlastung führt, also Menschen mit geringem Einkommen, die keine Einkommensteuer zahlen.
Dadurch werden Pendlerinnen und Pendler in einem Übergangszeitraum entlastet, solange zum Beispiel noch kein ausreichendes ÖPNV-Angebot zur Verfügung steht. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine sozial ausgewogene Mobilitätswende.
Für die energetische Gebäudesanierung werden von 2020 an befristet für zehn Jahre Einzelmaßnahmen bis zu einer Summe von 200.000 € mit 20 % der Aufwendungen, also maximal insgesamt 40.000 € je Objekt, gefördert.
Förderfähig sind unter anderem die Wärmedämmung einschließlich der Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Der Austausch alter Ölheizungen wird mit einer Prämie von 40% der Kosten gefördert, ab 2026 ist der Einbau neuer Ölheizungen verboten, wenn klimafreundlichere Alternativen verfügbar sind.
Bahnfahren wird billiger. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (statt 19 %) wird ab 2020 vom öffentlichen Personennahverkehr auf den Fernverkehr der Bahn ausgeweitet. Fliegen wird teurer. Die Luftverkehrssteuer auf Kurzstreckenflüge steigt um 74 %, für Mittel- und Langstreckenflüge um 41 %.
Mit der CO2-Bepreisung in den Bereichen Verkehr und Gebäude werden Anreize gesetzt, um den Ausstoß von CO2 zu verringern und Innovationen in kohlenstoffarmen Technologien anzuregen. Da noch nicht ausreichend brauchbare und bezahlbare Alternativen bei der Antriebstechnologie, im ÖPNV oder in der Heiztechnik zur Verfügung stehen, ist ein moderater CO2-Einstiegspreis in Verbindung mit einer schrittweisen Anhebung vorgesehen.
25 € beträgt der Einstiegspreis je Tonne CO2 in 2021. 2022 und 2023 steigt er jeweils um 5 € auf 30 € bzw. 35 € sowie 2024 und 2025 jeweils um 10 € auf 45 € bzw. 55 €. Für 2026 wird ein Preiskorridor von 55 € bis 65 € festgelegt. Der Einstiegspreis von 25 € wird beispielsweise Diesel beim Tanken um etwa 7 bis 8 Cent pro Liter teurer machen.
Außerdem wird dafür Sorge getragen, dass deutsche Unternehmen aufgrund des CO2-Preises im europäischen und internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden.
Bis 2023 umfasst das Klimapaket 54 Milliarden € an Investitionen, zum Beispiel um den öffentlichen Nahverkehr auszubauen. Um das Ziel 65 % Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen, werden die Stromnetze ausgebaut und eine Million Ladepunkte für Elektroautos geschaffen. Außerdem wird die derzeit bestehende Begrenzung beim Ausbau für Solarenergie aufgehoben und das Ausbauziel bei Windenergie angehoben.
Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, sagt dazu: „Zum einen braucht die Wirtschaft eine gute Infrastruktur, die wir mit Rekordinvestitionen im Verkehrs- aber auch im Digitalbereich massiv modernisieren und ausbauen. Zum anderen definieren wir mit den Klimazielen einen verlässlichen Innovationspfad. Wir setzen Schwerpunkte und versuchen so, mit öffentlichen Mitteln auch da aufzuholen, wo wir technologisch ins Hintertreffen geraten sind, Stichwort Batteriezelle.“