Zwei Regierungserfolge der SPD werden ab 2021 umgesetzt

Versprochen, gehalten: Den Soli abgeschafft, solide und gerecht

Mehr als 90 % aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen ab 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen. Millionen Bürgerinnen und Bürger werden so finanziell entlastet, insbesondere Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen und Familien. Dies entlastet nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende, die der Einkommensteuer unterliegen, zahlen ihn künftig nicht mehr.

Wer jährlich weniger als 16.956 € an Einkommen- oder Lohnsteuer zahlt (dies entspricht bei Ledigen in etwa einem Bruttojahreslohn von 73.000 €), wird den Soli nicht mehr zahlen müssen. Bei zusammen Veranlagten beträgt die Grenze 33.912 €. Dies betrifft etwas mehr als 90 % der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Übersteigt die tarifliche Einkommensteuer diese Freigrenze, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe (also mit 5,5 % der Einkommensteuer) erhoben. Er wird ebenfalls abgesenkt. Allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung. Durch diese Minderungszone werden weitere rund 6,5% der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlastet. In voller Höhe wird er oberhalb dieser Minderungszone erhoben. Dies betrifft rund 3,5 % der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Mehr Gerechtigkeit durch die Grundrente ab 2021

Für alle, die mindestens 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber wenig Lohn hatten. Sie sollen im Alter spürbar mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet hat. Denn das ist eine Frage der Anerkennung und Gerechtigkeit. Wer lange gearbeitet hat, soll im Alter nicht auf die Grundsicherung angewiesen sein. Die Grundrente ist für die SPD ein sozialpolitischer Meilenstein. Sie ist kein Geschenk, sie ist der Lohn für erbrachte Leistung.

Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit vorweisen können. Voraussetzung ist, dass der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus diesen Zeiten zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittsverdienstes liegt. Es wird außerdem einen Übergangsbereich geben für diejenigen, die knapp unter 35 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Das verhindert eine harte Abbruchkante.

Die Grundrente werden bis zu 1,5 Millionen Menschen erhalten können, davon ein großer Anteil Frauen. Die Verbesserungen werden auch den Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen, die bereits eine Rente beziehen.

Eine umfassende Bedürftigkeitsprüfung, wie CDU und CSU es wollten, ist vom Tisch. Wer die nötigen Zeiten erworben und einen Anspruch auf Grundrente hat, bekommt sie als Bestandteil der Rente von der Deutschen Rentenversicherung automatisch ausgezahlt. Es wird lediglich unbürokratisch das Einkommen geprüft – durch einen Datenaustausch zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden. Dabei gibt es einen Einkommensfreibetrag, der sichert, dass das zu versteuernde Einkommen bis zu 1.250 € (Alleinlebende) bzw. 1.950 € (Paare) nicht auf die  Grundrente angerechnet wird. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Eine Vermögensprüfung findet nicht statt.

Die SPD hat bereits durchgesetzt, dass das Wohngeld ab 2020 alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wird. So lässt sich vermeiden, dass Rentnerinnen und Rentner durch Rentenerhöhungen unter Umständen ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Der zweite wirksame Schritt ist ein Freibetrag beim Wohngeld, damit die Grundrente beim Wohngeld nicht voll als Einkommen angerechnet wird.

Wer 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, erhält zudem einen Freibetrag in der Grundsicherung. Damit wird für langjährig Versicherte sichergestellt, dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt.

Damit die Ausgaben für die Grundrente nicht zu einem höheren Beitragssatz oder zu einem geringeren Rentenniveau in der Rentenversicherung führen, werden die hierfür erforderlichen Gelder insbesondere durch einen höheren Bundeszuschuss zur Rentenversicherung aufgebracht, also durch Steuern.

Zudem wird die lange schon nötige Finanztransaktionssteuer einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung leisten. Nach jahrelangen, zähen Verhandlungen auf europäischer Ebene wird der Aktienhandel künftig vernünftig besteuert werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat einen Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer vorgelegt, der von einer Mindestzahl von Ländern in Europa unterstützt wird. Die SPD will eine deutlich weitergehende Besteuerung, vor allem auch auf Hochgeschwindigkeitshandel. Derzeit ist auf europäischer Ebene aber nur eine Verständigung über diesen ersten Schritt gelungen.