Die SPD hat in der Bundesregierung viel erreicht

Wichtige gesetzgeberische Vorhaben sind verabschiedet. Für 2020 sind dies neben den Klimagesetzen vor allem der Einstieg in den Azubi-Mindestlohn, die finanzielle Entlastung von pflegenden Angehörigen, die finanzielle Entlastung beim Bezug von Betriebsrenten, Verbesserungen bei den Pflegelöhnen sowie eine Reform des Wohngeldes.

Zwei weitere große Vorhaben, die ab 2021 umgesetzt werden, sind die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 für die meisten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und, nach monatelangem Ringen mit dem Koalitionspartner, die Einführung der Grundrente.

Einstieg in Azubi-Mindestlohn ab 2020

Die Mindesthöhe der Vergütung für eine Ausbildung wird von 2020 an auf 515 € für das 1. Ausbildungsjahr festgelegt und sich bis ins 3. Ausbildungsjahr auf 695 € erhöhen.

Bis 2023 erhöht sich die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr in weiteren Schritten auf 620 €. 2025 wird sie dann für das 3. Ausbildungsjahr 837 € betragen. Diese Beträge werden auch in Zukunft weiter fortgeschrieben und erhöhen sich entsprechend.

Die Ausbildungsvergütungen regeln sich weiter nach Tarifverträgen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden. Die Mindestvergütung sichert künftig aber eine untere Grenze in nicht-tarifgebundenen Betrieben.

Unterhalt von Pflegebedürftigen: Angehörige werden entlastet!

Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Eltern und Kinder ab 2020 erst bei einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 € vom Sozialhilfeträger zur Erstattung von Kosten der Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen. Dadurch werden sie finanziell spürbar entlastet. Es kommt dabei nicht auf Vermögen, sondern das Einkommen an.

Der Grundsatz bleibt: Wenn das Geld des zu Pflegenden nicht ausreicht, um einen Pflegeplatz zu finanzieren, müssen Angehörige mit ihrem eigenen Einkommen einspringen, aber erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 €.

Entlastung von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern bei den Krankenkassenbeiträgen

Über 60 % der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen von 2020 an de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren knapp 40 % werden spürbar entlastet.

Erreicht wird das durch einen Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Betriebsrenten in Höhe von 159,25 € ab 01.01.2020. Der Freibetrag wird in Zukunft automatisch in Höhe der Durchschnittseinkommen steigen. Die Regelung gilt auch für Einmalzahlungen, zum Beispiel aus Direktversicherungen. Betriebsrentner müssen für die Entlastungen keinen Antrag stellen. Es geht alles automatisch. Und wenn die Zahlstelle nicht gleich zum 1. Januar startbereit ist, wird der fehlende Betrag automatisch nachgezahlt.

Bisher gibt es eine Freigrenze für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen. Diese Freigrenze wird durch den Freibetrag ergänzt. Wessen Betriebsrente geringer ist, der zahlt auch in Zukunft keinen Krankenversicherungsbeitrag. Wessen Betriebsrente höher ist, für den bleibt dieser Freibetrag in Zukunft beitragsfrei, d. h. nur der Betrag, der oberhalb des Freibetrages liegt, muss verbeitragt werden. Das gilt auch für alle, die sich bereits in der Auszahlungsphase befinden, jedoch nicht rückwirkend.

Das Pflegelöhneverbesserungsgesetz schafft ab 2020 die Grundlage für eine bessere Bezahlung in der Pflege.

Derzeit sind die Arbeitsbelastungen in der Pflege hoch, körperlich und psychisch, der Lohn dagegen oft niedrig. Dieser Zustand, gerade in der Altenpflege, kann nicht so bleiben.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen einen Tarifvertrag Pflege aushandeln, den der Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt. Er gilt dann für die gesamte Branche. Einigen die Tarifparteien sich nicht, soll es höhere Pflegemindestlöhne über eine Rechtsverordnung geben, die auf den Empfehlungen der Pflegekommission fußt. Gewerkschaften und Arbeitgeber verhandeln jetzt und entscheiden gemeinsam, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen.

Wohngeld-Reform

Mit der Reform des Wohngeldes werden Haushalte mit geringen Einkommen bei den Wohnkosten entlastet. Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2020 erhöht und es werden mehr Haushalte Wohngeld erhalten. Zudem wird das Wohngeld automatisch alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Die Reform des Wohngeldgesetzes und seine regelmäßige Dynamisierung sind ein wesentlicher Meilenstein sozialdemokratischer Politik.

Die Miethöchstbeträge werden nach Mietstufen gestaffelt angehoben, sie bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, werden überdurchschnittlich angehoben. Außerdem ist vorgesehen, bei der Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 das Wohngeld rechtzeitig um 10% zu erhöhen um soziale Härten bei steigenden Heizkosten zu vermeiden.