Mehr Solarstrom, vor allem durch kleine
Solaranlagen auf Hausdächern und mehr Windenergie, von der auch die Gemeinden
etwas haben, in deren Nähe eine Anlage steht. Bis 2030 soll ein Anteil von 65 %
Erneuerbarer Energien erreicht werden.
Der
Mieterstrom wird attraktiver ausgestaltet und Mieterstrom-Modelle für mehrere
Parteien und ganze Quartiere ermöglicht. Die Vergütungsbedingungen für große
Photovoltaik-Dachanlagen werden verbessert und der Eigenverbrauch bei allen
Solaranlagen gestärkt und vereinfacht. Kommunen können sich an Windanlagen auf
ihren oder auf angrenzenden Gemeindegebieten beteiligen. Grüner Wasserstoff, der aus
Erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird von der EEG-Umlage befreit um den
Markthochlauf zu unterstützen.
Der Ausbau der
erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende, für Klima- und Umweltschutz, für eine nachhaltige
Energieversorgung. Das von der SPD-geführten Bundesregierung im Jahr 2000 eingeführte
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist dafür ein erfolgreiches Instrument. Der Anteil
erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland ist bis 2019 bereits
auf 46% gestiegen.
Die
EEG-Reform ist nach dem Klimaschutzgesetz und dem Kohleausstieg der nächste
Schritt für die Erreichung der Klimaziele. Deutschland geht den Weg in das
Zeitalter der vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien. Die SPD sieht
sich dabei in besonderer Verantwortung. Sie ist die Partei, die in
Regierungsverantwortung 2002 die gesetzlichen Voraussetzungen für den
Atomausstieg und 2019 für den Kohleausstieg geschaffen hat. Die Ziele sind
klar: Erneuerbare Energie ausbauen, Klimaneutralität bis 2050.
Umsetzung Klimapaket
Seit 1. Januar 2021 werden klimaschädliche fossile
Brennstoffe mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 belegt. Damit verteuern sich Öl und Diesel um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um 7 Cent
pro Liter und Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
Entscheidend für
den Erfolg werden gute und bezahlbare Alternativen sein. Darum werden die
Einnahmen aus dem CO2-Preis für eine Entlastung beim Strompreis und
für die Förderung neuer klimafreundlicher Heizungen verwendet. In ÖPNV,
Schienennetz, Ladeinfrastruktur und Förderprogramme für Gebäudesanierung wird
mehr investiert. Das Ziel ist, dass der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen
die richtige Wahl ist, auch für den Geldbeutel.
Für einen
sozialen Ausgleich sorgt die Erhöhung
des Wohngeldes um 10 %. Für Berufspendler wird die Entfernungspauschale befristet bis Ende 2026 ab dem 21. Kilometer
um 5 Cent erhöht.
Ab Januar 2021 ist die Kfz-Steuer stärker an CO2-Emissionen
ausgerichtet, umweltfreundliche Antriebe und sparsame Verbrenner werden
entlastet, umweltschädliche zahlen mehr. Zudem werden insbesondere kleinere und
mittelständische Betriebe bei der Besteuerung von bestimmten leichten
Nutzfahrzeugen entlastet.
Für den Ausbau
der Ladeinfrastruktur für die
Elektromobilität im Gebäudebereich
haben
Wohnungseigentümer
und Mieter nun einen grundsätzlichen Rechtsanspruch gegen die
Eigentümergemeinschaft bzw. den Vermieter auf den Einbau eines Ladepunkts. Das
regelt das am 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen WEMoG
(Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetz).
In
Eigentümergemeinschaften müssen nicht mehr alle Miteigentümer zustimmen, wenn
ein Nachbar einen Ladepunkt installieren will, zum Beispiel in der gemeinsam
genutzten Tiefgarage. Der Zwang zur Einstimmigkeit ist abgeschafft. Und in
Mietshäusern können Vermieter den Wunsch von Mietern nach einem Ladepunkt nicht
mehr einfach ablehnen. Wohnungseigentümer und Mieter haben das Recht, auf
eigene Kosten einen Ladepunkt einzurichten, sofern dadurch das Gebäude nicht
grundlegend verändert wird.