Wirksamer Schutz am Arbeitsplatz und Recht auf Homeoffice

Arbeitgeber müssen im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice ermöglichen, wenn betriebliche Belange nicht dagegensprechen.

Dies regelt die neue „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“, die am 27. Januar 2021 in Kraft getreten und bis zum 15. März 2021 befristet ist.

Die Verordnung regelt keine Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer*innen. Sie sollen das Angebot, im Homeoffice zu arbeiten, annehmen, soweit sie können. Ziel ist, dass möglichst viele Tätigkeiten, die von zuhause aus erledigt werden können, auch von zuhause aus erledigt werden. Auch im Homeoffice ist es wichtig, den Arbeitsplatz ergonomisch zu gestalten sowie Pausen- und Ruhezeiten zu beachten.

Wichtig ist der wirksame Schutz am Arbeitsplatz für diejenigen, die ihren Arbeitsplatz nicht nach Hause verlegen können. Neben den bereits bislang geltenden Arbeitsschutzregelungen gilt neu und zunächst befristet bis zum 15. März 2021, dass in Räumen, die von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, pro Person 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen und Arbeitgeber mindestens medizinische Masken zur Verfügung stellen müssen.

Recht auf Homeoffice. Arbeit, die zum Leben passt

Die SPD will unabhängig von der aktuellen Krise für die Zukunft einen Rechtsanspruch auf mindestens 24 Tage Homeoffice im Jahr einführen, wo keine nachvollziehbaren Gründe dagegensprechen. Mobiles Arbeiten gehört zur modernen Arbeitswelt.

Es geht darum, Beschäftigten neue Freiheiten zu ermöglichen, ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern und sie zugleich vor einer vollständigen Entgrenzung der Arbeit ins Privatleben zu schützen.

Eben eine Arbeit, die zum Leben passt. Mit fairen Regeln.