Reform des Klimaschutzgesetzes

Bundestag und Bundesrat haben die Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. An den Klimazielen ändert die Novelle nichts. Im Bereich der Treibhausgase wird zukünftig auf eine mehrjährige Gesamtbetrachtung abgestellt, die alle Sektoren betrifft, damit der Treibhausgasausstoß dort gemindert werden kann, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind.

Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum Kohlendioxidausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Im vergangenen Jahr verfehlten der Verkehrs- sowie der Gebäudebereich die Vorgaben.

Mit der Reform wird die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert, sondern in die Zukunft gerichtet, vorausschauender, sektorübergreifend (bei weiterhin voller Transparenz einzelner Sektoren) und dadurch flexibler und effizienter.

Entscheidend ist, dass Klimaziele insgesamt erreicht werden. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.

Die SPD-geführte Bundesregierung stärkt mit der Reform auch den unabhängigen Expertenrat für Klimafragen, dieser wird in Zukunft die Prognosen validieren und kann eine Unter- oder Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen feststellen.

Klimaschutzprogramm

Das Klimaschutzgesetz erfordert zudem ein Klimaschutzprogramm. Es enthält die konkreten Maßnahmen, mit denen die SPD-geführte Bundesregierung die Klimaschutzziele bis 2045 erreichen will. Das neue Klimaschutzprogramm wurde im Oktober 2023 beschlossen.

Viele Maßnahmen des aktuellen Programms befinden sich in der Umsetzung oder sind bereits umgesetzt, wie etwa die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes, das Deutschland-Ticket, die CO2-abhängige LKW-Maut, Verfahrensbeschleunigungen und Flächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien oder die Förderungen für energetisches Bauen und Sanieren.

Auch das bereits verabschiedete Solarpaket I ist hilfreich. Damit kann die Erfolgsgeschichte beim Ausbau der Erneuerbaren Energien mit noch größeren Schritten fortgeschrieben werden. Schon der erfolgreich beschleunigte Ausbau hat zu enormen CO2-Einsparungen geführt.

Klima- und Transformationsfonds (KTF)

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist das zentrale Instrument des Bundes zur Unterstützung der Transformation. 2024 stehen hierfür 49 Milliarden € zur Verfügung.

Die Mittel des KTF werden für die Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie, für das Aufbauprogramm Wärmepumpe, für die Förderung der Elektromobilität durch die Unterstützung der Batteriezellfertigung und Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur sowie für die Förderung der Halbleiter für Digitalisierung durch Programme im Bereich Mikroelektronik (wie Intel, TSMC, Wolfspeed, Bosch) eingesetzt.

Aus dem KTF wird auch die Strompreiskompensation für die im internationalen Wettbewerb stehende besonders energieintensive Industrie gesichert und die Bürger*innen werden in erheblichem Umfang finanziell unterstützt, wenn sie ihre Gebäude sanieren oder die Heizung auf Klimafreundlichkeit umstellen.

Investitionen in die Schiene

Im Bundeshaushalt 2024 stellt die SPD-geführte Bundesregierung über 17 Milliarden € für Investitionen in die Schiene zur Verfügung. Eine Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn für die Infrastruktur ist ebenso Teil dieser Mittel wie deutlich erhöhte Beträge für die Sanierung des Bestandsnetzes und für die Digitalisierung der Schiene.

2024 ist das wichtigste Bauprojekt der Bahn die Generalsanierung der Strecke von Frankfurt am Main nach Mannheim. Es ist die erste von 40 geplanten Generalsanierungen in den kommenden Jahren. Darüber hinaus sind an rund 1.000 Bahnhöfen und Haltepunkten Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen geplant.