Die Grundrente gilt seit 1. Januar 2021

Alle, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber wenig Lohn hatten, sollen im Alter spürbar mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet hat und sollen auch nicht auf die Grundsicherung angewiesen sein. Das ist eine Frage der Anerkennung und Gerechtigkeit. Deshalb hat die SPD die Grundrente durchgesetzt.

Die Grundrente ist ein Aufschlag auf die Rente. Ihre Berechnung findet automatisch statt, ein Antrag ist nicht nötig. Es erfolgt eine einfache Einkommensprüfung durch die Rentenversicherung, aber keine Bedürftigkeitsprüfung. Es erfolgt keine Prüfung des Vermögens(Wohnung/Haus, Auto, Lebensversicherungen), nur zusätzliche Einkommen über einem Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare werden angerechnet. Die Grundrente kommt auch den Rentner*innen zugute, die bereits eine Rente beziehen.

Überbrückungshilfe III

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Die Hilfen werden einfacher, umfangreicher und zielgenauer“

Für alle Betriebe, deren Umsatz durch den Lockdown zwischen November 2020 und Juni 2021 in mindestens einem Monat massiv zurückgegangen ist, werden aufsetzend auf die November- und Dezemberhilfe die Abschlagzahlungen und das Fördervolumen deutlich erhöht und die Beantragung vereinfacht. Für Einzelhandel und Reisebranche gibt es zielgenaue Verbesserungen. Für Soloselbständige wird die Neustarthilfe verdoppelt und die maximale Betriebskostenpauschale angehoben.

Kinderkrankentage für 2021 verdoppelt

Damit Eltern sich während des Schul- und Kita-Lockdowns ohne große finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause kümmern können, werden die Kinderkrankentage 2021 pro Elternteil und Kind auf 20 Tage und für Alleinerziehende auf 40 Tage verdoppelt. Damit werden 90 Prozent des Nettogehalts ersetzt.

Die Tage können nicht nur bei geschlossenen Schulen und Kitas genutzt werden, sondern auch, wenn lediglich die Anwesenheitspflicht ausgesetzt ist oder der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde. Somit können auch Eltern das Kinderkrankengeld beantragen, die im Homeoffice arbeiten könnten. Anspruch haben berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben, deren Kind gesetzlich versichert ist und in deren Haushalt es keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Das Kinderkrankengeld gibt es rückwirkend ab dem 5. Januar 2021 für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, bei behinderten Kindern auch über das 12. Lebensjahr hinaus.

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die SPD hat wichtige Punkte aus ihrem Zukunftspakt für Erneuerbare Energien durchgesetzt.

Mehr Solarstrom, vor allem durch kleine Solaranlagen auf Hausdächern und mehr Windenergie, von der auch die Gemeinden etwas haben, in deren Nähe eine Anlage steht. Bis 2030 soll ein Anteil von 65 % Erneuerbarer Energien erreicht werden.

Der Mieterstrom wird attraktiver ausgestaltet und Mieterstrom-Modelle für mehrere Parteien und ganze Quartiere ermöglicht. Die Vergütungsbedingungen für große Photovoltaik-Dachanlagen werden verbessert und der Eigenverbrauch bei allen Solaranlagen gestärkt und vereinfacht. Kommunen können sich an Windanlagen auf ihren oder auf angrenzenden Gemeindegebieten beteiligen. Grüner Wasserstoff, der aus Erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird von der EEG-Umlage befreit um den Markthochlauf zu unterstützen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende, für Klima- und Umweltschutz, für eine nachhaltige Energieversorgung. Das von der SPD-geführten Bundesregierung im Jahr 2000 eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist dafür ein erfolgreiches Instrument. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland ist bis 2019 bereits auf 46% gestiegen.

Die EEG-Reform ist nach dem Klimaschutzgesetz und dem Kohleausstieg der nächste Schritt für die Erreichung der Klimaziele. Deutschland geht den Weg in das Zeitalter der vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien. Die SPD sieht sich dabei in besonderer Verantwortung. Sie ist die Partei, die in Regierungsverantwortung 2002 die gesetzlichen Voraussetzungen für den Atomausstieg und 2019 für den Kohleausstieg geschaffen hat. Die Ziele sind klar: Erneuerbare Energie ausbauen, Klimaneutralität bis 2050.

Umsetzung Klimapaket

Seit 1. Januar 2021 werden klimaschädliche fossile Brennstoffe mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 belegt. Damit verteuern sich Öl und Diesel um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um 7 Cent pro Liter und Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Entscheidend für den Erfolg werden gute und bezahlbare Alternativen sein. Darum werden die Einnahmen aus dem CO2-Preis für eine Entlastung beim Strompreis und für die Förderung neuer klimafreundlicher Heizungen verwendet. In ÖPNV, Schienennetz, Ladeinfrastruktur und Förderprogramme für Gebäudesanierung wird mehr investiert. Das Ziel ist, dass der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen die richtige Wahl ist, auch für den Geldbeutel.

Für einen sozialen Ausgleich sorgt die Erhöhung des Wohngeldes um 10 %. Für Berufspendler wird die Entfernungspauschale befristet bis Ende 2026 ab dem 21. Kilometer um 5 Cent erhöht.

Ab Januar 2021 ist die Kfz-Steuer stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, umweltfreundliche Antriebe und sparsame Verbrenner werden entlastet, umweltschädliche zahlen mehr. Zudem werden insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen entlastet. 

Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich

haben Wohnungseigentümer und Mieter nun einen grundsätzlichen Rechtsanspruch gegen die Eigentümergemeinschaft bzw. den Vermieter auf den Einbau eines Ladepunkts. Das regelt das am 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen WEMoG (Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetz). In Eigentümergemeinschaften müssen nicht mehr alle Miteigentümer zustimmen, wenn ein Nachbar einen Ladepunkt installieren will, zum Beispiel in der gemeinsam genutzten Tiefgarage. Der Zwang zur Einstimmigkeit ist abgeschafft. Und in Mietshäusern können Vermieter den Wunsch von Mietern nach einem Ladepunkt nicht mehr einfach ablehnen. Wohnungseigentümer und Mieter haben das Recht, auf eigene Kosten einen Ladepunkt einzurichten, sofern dadurch das Gebäude nicht grundlegend verändert wird.

Schärfere Regeln für die Fleischindustrie sind mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Damit werden die Beschäftigten geschützt und die Verantwortungslosigkeit in Teilen der Fleischindustrie beendet. Das hat die SPD durchgesetzt.

Nicht zuletzt die Häufung von Corona-Fällen in verschiedenen Fleischbetrieben hat den Fokus auf die in der Fleischbranche herrschenden Arbeitsbedingungen gerichtet. In dieser Branche wurden gesetzliche Regelungen immer wieder trickreich umgangen, zum Beispiel mit Werkverträgen über die bis zu 80 Prozent der Beschäftigten beschäftigt wurden. So hatte sich ein schwer durchschaubares Sub- und Subsubunternehmertum entwickelt.

Von nun an dürfen beim Schlachten und Zerlegen von Fleisch nur noch Mitarbeiter*innen des eigenen Unternehmens eingesetzt werden. Werkverträge (seit 1. Januar 2021) und Leiharbeit (ab 1. April 2021) werden verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten.

Ausschließlich in der Fleischverarbeitung (nicht beim Schlachten und Zerlegen) kann Leiharbeit per Tarifvertrag im Rahmen einer auf 3 Jahre befristeten Ausnahmeregelung bis zu einer Quote von 8 Prozent vereinbart werden sofern das entleihende Unternehmen tarifgebunden ist. Für die Leiharbeitskräfte gelten dann vom ersten Tag an die gleichen Arbeitsbedingungen einschließlich Lohn wie für die Stammbelegschaft und die Höchstüberlassungsdauer ist auf 4 Monate begrenzt. Diese Ausnahmeregelung tritt am 1. April 2024 außer Kraft.

Nicht nur in der Fleischindustrie bestehen Missstände bei der Unterbringung von ausländischen Arbeitskräften. Deshalb werden zur Verbesserung bei der Unterbringung neue branchenübergreifende Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen.

Außerdem ist die digitale Erfassung der Arbeitszeit vorgeschrieben, um Kontrollen zu erleichtern. Die Arbeitsschutzbehörden und der Zoll werden die Arbeitsbedingungen und die Unterkünfte der Beschäftigten häufiger prüfen.