Zweites Entlastungspaket gegen die stark gestiegenen Energiepreise auf den Weg gebracht

Bereits im Februar und im März hatte die Bundesregierung Maßnahmen wie etwa einen Heizkostenzuschuss, eine höhere Fernpendlerpauschale oder auch die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage beschlossen.

Mit dem neuen Paket gibt es jetzt nochmals eine deutliche Entlastung oben drauf:

Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuervorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende also entsprechend weniger raus, wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe.

Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wird befristet für drei Monate abgesenkt. Das macht bei Benzin 30 Cent und bei Diesel 14 Cent je Liter aus.

Ein einmaliger Familienzuschuss von 100 Euro pro Kind wird ergänzend zum Kindergeld über die Familienkassen ausgezahlt. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet, kommt also stärker bei Familien mit wenig Geld an.

Die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger*innen von Sozialleistungen wird um 100 Euro pro Person auf insgesamt 200 Euro erhöht.

Für den öffentlichen Nahverkehr werden die Tickets für Busse und Bahnen günstiger. Es wird für 90 Tage bundesweit ein Ticket für 9 Euro pro Monat geben. Dazu erhalten die Länder das Geld vom Bund. Dieses Angebot gilt für alle.