Ab 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde.
Die Erhöhung führt zu weniger Abhängigkeit von Sozialleistungen und fördert die wirtschaftliche und soziale Teilhabe von vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie ist eine Frage des Respekts voreinander in unserer Gesellschaft.
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren, auch für geringfügig Beschäftigte.
Ausgenommen vom Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn sind Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, junge Menschen in Einstiegsqualifizierungen und Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums (da es sich um ein Bildungs- und kein Arbeitsverhältnis handelt) sowie Praktikanten in freiwilligen Praktika, die nicht länger als 3 Monate dauern, wenn sie der Berufsorientierung dienen oder ausbildungs- oder studienbegleitend geleistet werden.
Dauert ein ausbildungs- oder studienbegleitendes Praktikum, das nicht in Ausbildungs- oder Studienordnungen vorgesehen ist, länger als 3 Monate, ist der Mindestlohn ab dem ersten Tag der Beschäftigung zu zahlen.
Langzeitarbeitslose, die seit mindestens einem Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind, haben erst 6 Monate nach Wiederaufnahme einer Tätigkeit den Anspruch auf den Mindestlohn.
Die SPD will, dass jede und jeder von seiner Arbeit gut leben kann.