Stärkung von Aus- und Weiterbildung, Qualifizierungsgeld und Ausbildungsgarantie

Mit dem im Sommer 2023 verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ erweitert und ergänzt die SPD-geführte Bundesregierung die Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung.

Damit werden die inländischen Potenziale zur Fachkräftesicherung gestärkt und neue Möglichkeiten geschaffen, damit die Beschäftigten von heute die Arbeit von morgen schaffen können. Der Arbeitsmarkt verändert sich. Berufe fallen weg, andere entstehen. Zugleich wächst der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften, etwa in Folge der Digitalisierung

Die Reform der Weiterbildungsförderung, das Qualifizierungsgeld und wesentliche Teile der Ausbildungsgarantie starten zum 1. April 2024.

Sich im Beruf weiterzubilden wird einfacher. Die Weiterbildungsförderung wird auf alle Betriebe ausgeweitet und die Fördersätze auf die maximale Höhe festgeschrieben.

Zudem wird als Ergänzung ein Qualifizierungsgeld eingeführt. Während der Weiterbildung tragen die Betriebe die Weiterbildungskosten und die Beschäftigten erhalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung, es richtet sich in der Höhe nach dem Kurzarbeitergeld. Damit soll Beschäftigten, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihrer Arbeitsplätze droht, unabhängig von der Betriebsgröße mit Weiterbildung und Qualifizierung eine zukunftssichere Weiterbeschäftigung im selben Unternehmen ermöglicht werden.

Außerdem wurde die Möglichkeit der Erstattungen für Kosten von Unternehmen, die sie für die berufliche Weiterbildung Beschäftigter während Kurzarbeit haben, bis Sommer 2024 verlängert.

Bestandteil des Aus- und Weiterbildungsgesetzes ist eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden und in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnen. Sie haben künftig einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung.

Teil dieser Ausbildungsgarantie sind geförderte Berufsorientierungspraktika für Schulabgänger*innen in Ausbildungsbetrieben, Erleichterungen zur Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen sowie ein Mobilitätszuschuss für junge Menschen, die eine wohnortferne Ausbildung aufnehmen.

Fachkräfte werden in Deutschland dringend gebraucht. Auch aufgrund des demografischen Wandels müssen in den nächsten Jahren sehr viele Fach- und Arbeitskräfte ersetzt werden. Deshalb ist es neben der Aus- und Weiterbildung von Menschen im Inland sowie der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren auch nötig, qualifizierte Zuwanderung nach Deutschland zu ermöglichen und zu erleichtern.


Fachkräfteeinwanderung

Mit der im Sommer 2023 verabschiedeten Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erleichtert die SPD-geführte Bundesregierung den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten. Die Erwerbseinwanderung basiert auf drei Säulen: Qualifikation, Erfahrung und Potenzial.

Wer einen deutschen oder einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, kann seit November 2023 jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Ausnahmen gelten nur für reglementierte Berufe.

Die Blue Card (Blaue Karte EU) bleibt zentrales Element als Aufenthaltsgenehmigung für Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland, die ein Hochschulstudium absolviert haben. Für Besitzer einer solchen Karte wird zudem der Arbeitgeberwechsel und der Familiennachzug erleichtert. Der Erhalt einer Blue Card wurde durch eine Absenkung der Mindestverdienstgrenze erleichtert. Die Liste der Engpassberufe wurde deutlich erweitert, wer mindestens drei Jahre vergleichbare Berufserfahrung nachweisen kann, erhält damit nun auch ohne Hochschulabschluss eine Blue Card.

Ausländische Fachkräfte mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einem im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss dürfen ab März 2024 in Deutschland arbeiten, außer in reglementierten Berufen. In Deutschland muss der Abschluss noch nicht anerkannt sein. Das bedeutet deutliche Vereinfachungen, kürzere Verfahren und die Möglichkeit bereits in Deutschland zu arbeiten während das Anerkennungsverfahren noch läuft. Jedoch ist eine Gehaltsschwelle einzuhalten oder es muss eine Tarifbindung vorliegen.

Ab Juni 2024 wird eine Chancenkarte eingeführt. Mit ihr erhalten Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die über eine Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügen, einen Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche vor Ort in Deutschland für zunächst bis zu einem Jahr, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist. Die Chancenkarte basiert auf einem Punktesystem. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner*innen.

Zusätzlich wurde die ursprünglich bis Ende 2023 befristete Westbalkanregelung entfristet. Sie eröffnet Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einen Arbeitsmarktzugang in Deutschland, außer in reglementierten Berufen.

Zudem wird ein „Spurwechsel“ aus dem Asylverfahren in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Asylbewerber, deren Verfahren bereits läuft und die vor dem 29. März 2023 eingereist sind, haben die Möglichkeit zu bleiben und eine Berufsausbildung zu beginnen oder eine Arbeitsstelle anzunehmen, wenn sie ihren Asylantrag zurücknehmen. Dieser „Spurwechsel“ gilt damit rückwirkend und nicht für neue Asylbewerber. Anerkannte Flüchtlinge haben die Möglichkeit, arbeiten zu gehen.