Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die SPD war bereits bis 2017 die treibende Kraft in der Großen Koalition und hat viel erreicht. Zum Beispiel:

Die Einführung des gesetzlichen Mindest­lohns 2015, seit 2017 flächendeckend ohne Abweichun­gen und Ausnahmen. Der Mindestlohn beträgt aktuell 9,19 € pro Stunde und steigt zum 1. 1. 2020 auf 9,35 € pro Stunde.

Die Ab­schaffung der unsozialen Kopfpauschale in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das ElterngeldPlus und eine flexiblere Elternzeit.

Die vorzeitige abschlagsfreie Rente nach 45 Bei­tragsjahren.

Die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente durch die schrittweise Anhebung der Zurechnungszeit ab 2018.

Die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung, gerade für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen.

Weitere Erfolge der SPD in der aktuellen Bundesregierung

Seit 1.1.2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, den bislang die Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmer allein zahlen mussten. Es gilt wieder die Parität. Dies gilt auch für Rentne­rinnen und Rentner, die Hälfte ihres Zusatz­beitrags übernimmt die Rentenversicherung. Damit werden Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner um jährlich 3,45 Milliarden € entlastet. Halbe-halbe ist gerecht.

Mit der Brückenteilzeit können Teilzeitbe­schäftigte in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern seit dem 1.1.2019 wieder leichter in Vollzeit zurückkehren.

Seit 1.1.2019 stoppt der Rentenpakt das Absinken des Rentenniveaus und stabilisiert es bis 2025 bei mindestens 48 %. Damit steigen die Renten wieder wie die Löhne. Der Rentenpakt garantiert, dass die Beiträ­ge in diesem Zeitraum nicht über 20 % an­steigen.

Weniger Einkommensteuer: zum 1.1.2019 ist der Grundfreibetrag pro Jahr um 168 € auf 9.168 € für Ledige und um 336 € auf 18.336 € für Eheleute gestiegen. Der Einkommensteuertarif wurde für 2019 um die Inflation (1,84 %) abgesenkt, damit wird die sogenannte kalte Progression ausgeglichen.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird seit 1.1.2019 die Weiterbildungsförde­rung der Bundesagentur für Arbeit auch auf qualifizierte Fachkräfte ausgeweitet wenn ihre Tätigkeiten automatisiert werden kön­nen, wenn sie eine Weiterbildung in einem „Mangelberuf“ anstreben oder anderweitig von Strukturwandel betroffen sind.

Für Geringverdiener mit einem Einkommen zwischen 450 und 1.300 € brutto monatlich verringern sich ab 1.7.2019 die Arbeitnehmerbeiträge in der Sozialversicherung ohne Reduzierung der Ansprüche (bspw. bei der Rente).

Zum 1.1.2019 wurde ein öffentlich geför­derter, sozialer Arbeitsmarkt mit indivi­duellen Unterstützungs- und Betreuungsan­geboten für Langzeitarbeitslose eingeführt. Dabei geht es um reguläre, sozialversiche­rungspflichtige Beschäftigung in der Wirt­schaft.

Und daran arbeitet die SPD

Die Einführung einer Grundrente für alle, die lange für einen kleinen Lohn gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Höher als die Grundsicherung.

Die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung, die ab Einführung schrittweise auf 620 € im ersten Ausbildungsjahr bis hin zu 868 € im 4. Ausbildungsjahr angehoben und jährlich entsprechend dem Durchschnitt der Ausbildungsvergütungen angepasst werden soll.

Ein Recht auf Home-Office und Nichterreichbarkeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und ein persönliches Zeitkonto für alle Beschäftigten.

Die perspektivische Anhebung des gesetzlichen Mindest­lohns auf 12 € pro Stunde.