Angesichts des Kriegs in der Ukraine wird die Zellerauer SPD ihren für 2. März 2022 geplanten 47. Politischen Aschermittwoch nicht durchführen.
Nicht den dritten Schritt vor dem ersten Schritt machen
SPD Zellerau-Mainviertel unterstützt Bürgerbegehren „Kostenfreies Parken auf der Talavera“
Eine Bewirtschaftung der Talavera wird den bereits hohen Parkdruck in den angrenzenden Wohnstraßen zulasten der Anwohner*innen weiter erhöhen, zusätzlichen Parksuchverkehr auslösen und die Berufstätigen treffen, die für das Erreichen ihres Arbeitsplatzes in der Stadt auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.
Priorität muss der Ausbau des ÖPNV in Zusammenarbeit mit dem Landkreis haben um eine bessere Erreichbarkeit der Stadt mit dem ÖPNV, insbesondere für Berufstätige, zu erreichen. Dazu gehört auch die Schaffung von Park & Ride-Plätzen, außerhalb des Würzburger Talkessels, mit einem attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV-Anschluss.
Erst wenn diese Alternativen geschaffen und gestärkt sind, können weitere Schritte in Richtung Entlastung vom Individualverkehr in der Stadt ohne reine Belastung der Betroffenen angegangen werden.
Des Weiteren ist auch die für eine Erholung des ÖPNV von der Pandemie erforderliche Zeit einzurechnen um Akzeptanz und Nutzung des ÖPNV zumindest wieder auf Vor-Pandemie-Niveau zu erreichen. Der ÖPNV ist immer noch Pandemie-Verlierer, der PKW immer noch Pandemie-Gewinner.
Auch die Parksituation um Einrichtungen wie Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Bereitschaftspolizei oder Friedrich-Koenig-Gymnasium, die alle in Zeiten entstanden sind, als es die heutigen Stellplatzvorgaben noch nicht gab, erhöht den Parkdruck in der Zellerau und erfordert Lösungen.
Die SPD Zellerau-Mainviertel lehnt daher unverändert die vom Stadtrat am 20.01.2022 gegen die Stimmen der SPD-Stadtratsfraktion beschlossene Bewirtschaftung der Talavera ab Juni 2022 ab und unterstützt das Bürgerbegehren „Kostenfreies Parken auf der Talavera“.
Heizkostenzuschuss ist auf den Weg gebracht
Die Bundesregierung hat mit Blick auf die steigenden Energiepreise in diesem Winter, die vor allem Menschen mit kleineren Einkommen stark treffen, einen einmaligen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Der Zuschuss soll im Sommer ausgezahlt werden, bevor die Nebenkostenabrechnung mit den Heizkosten für den Winter im Briefkasten landet.
Wohngeldbezieher, die alleine leben, erhalten einmalig 135 Euro. Zwei-Personen-Haushalte erhalten 175 Euro, für jeden weiteren Mitbewohner sind noch einmal 35 Euro vorgesehen. Sie müssen dafür in der Heizphase zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben.
Auch Empfänger von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld erhalten einen einmaligen Zuschuss von 115 Euro pro Person. Voraussetzung ist, dass sie die entsprechende Leistung mindestens einen Monat lang zwischen Oktober 2021 und März 2022 bezogen haben.
Die Auszahlung wird automatisch an diejenigen erfolgen, die Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld beziehen. Wer BAföG und Aufstiegs-BAföG bezieht, erhält den Zuschuss nach Antragstellung. Der Zuschuss wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.