Die Bundesregierung hat mit Blick auf die steigenden Energiepreise in diesem Winter, die vor allem Menschen mit kleineren Einkommen stark treffen, einen einmaligen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Der Zuschuss soll im Sommer ausgezahlt werden, bevor die Nebenkostenabrechnung mit den Heizkosten für den Winter im Briefkasten landet.
Wohngeldbezieher, die alleine leben, erhalten einmalig 135 Euro. Zwei-Personen-Haushalte erhalten 175 Euro, für jeden weiteren Mitbewohner sind noch einmal 35 Euro vorgesehen. Sie müssen dafür in der Heizphase zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben.
Auch Empfänger von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld erhalten einen einmaligen Zuschuss von 115 Euro pro Person. Voraussetzung ist, dass sie die entsprechende Leistung mindestens einen Monat lang zwischen Oktober 2021 und März 2022 bezogen haben.
Die Auszahlung wird automatisch an diejenigen erfolgen, die Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld beziehen. Wer BAföG und Aufstiegs-BAföG bezieht, erhält den Zuschuss nach Antragstellung. Der Zuschuss wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.