Mietpreisbremse verlängert

Die Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31. Dezember 2029. Ihre Verlängerung ist gemeinsam mit dem Investitionssofortprogramm am 19. Juli 2025 in Kraft getreten. Die Mietpreisbremse existiert seit 2015. Ohne die Verlängerung würde sie zum 31. Dezember 2025 auslaufen.

Sie regelt, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.

Zudem konnte bisher ein Gebiet nur für die Dauer von fünf Jahren zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden, diese zeitliche Einschränkung entfällt nun.

Vor allem der weiter angespannte Mietwohnungsmarkt in Ballungszentren war für die SPD in der Bundesregierung die Begründung für die Fortführung der Mietpreisbremse.

Schneller und einfacher bauen

Mit dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung („Wohnungsbau-Turbo“) soll der Weg frei werden für mehr Tempo im Wohnungsbau. Damit können Städte und Gemeinden schneller Wohnungsbau freigeben. Sie können künftig entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Abweichungen vom Bauplanungsrecht nutzen. Sie können künftig auch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten, was neben Kosten vor allem viel Zeit spart.

Die Sonderregelung soll befristet bis Ende 2030 gelten. Sie ermöglicht es nicht nur, schneller neue Wohnungen zu bauen, sondern auch Wohngebäude zu erweitern, aufzustocken und Gebäude in Wohnraum umzuwidmen, beispielsweise Gewerbeflächen und -gebäude.

Zudem werden befristete Regelungen verlängert, um mehr Bauland in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen. Das sind bestimmte Gebiete in Städten und Ballungsräumen, wo dringend mehr bezahlbarer Wohnungsraum gebraucht wird und sich auch viele Menschen mit normalen Einkommen oft die gestiegenen Mieten nicht mehr leisten können. Dort soll zum Schutz von Mieterinnen und Mietern auch die Regelung gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen länger gelten, statt bis Ende 2025 nun bis Ende 2030.

Der Gesetzentwurf wird dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt. Das ist ernst mit dem Bürokratie­rückbau. Die SPD in der Bundesregierung will es einfacher, schneller und weniger bürokratisch machen, mit dem „Wohnungsbau-Turbo“ ebenso wie bei den Genehmigun­gen für Windkraftanlagen oder bei öffentli­chen Aufträgen.

Das hat die SPD auch in der vorherigen, von ihr geführten Bundesregierung 2024 mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV und auch bereits in der Großen Koalition 2020 mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III mit dem Schwerpunkt Digitalisierung und weniger „Zettelwirtschaft“ vorangetrieben.

Investitionssofortprogramm in Kraft

Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist am 19. Juli 2025 in Kraft getreten. Das Sofortprogramm dient dem schnellen Anschub von Investitionen und ist zugleich verbunden mit langfristigen Entlastungen, die der Wirtschaft auf Dauer Planungssicherheit geben.

Die beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit von bis zu 30 Prozent pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen (wie für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge) gilt für Investitionen, die vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden. Die Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Abschreibung dient der schnelleren Refinanzierung von Investitionen. Sie kommt allen Unternehmen gleichermaßen zugute.

Nach dem Auslaufen dieses Investitions-Boosters wird ab dem Jahr 2028 die Körperschaftsteuer schrittweise gesenkt, ab 2032 beträgt die Gesamtsteuerbelastung dann knapp 25 Prozent, statt aktuell knapp 30 Prozent. Ebenfalls ab 2028 wird der Thesaurierungssteuersatz (auf nicht ausgeschüttete/nicht entnommene Gewinne) für Personengesellschaften und Einzelunternehmen auf 25 Prozent gesenkt.

Die beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr gilt für E-Autos, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden. Zudem hebt das Gesetz die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro an. Davon profitieren alle Unternehmen, insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen.

Um Investitionen in Forschung zu fördern, wird von 2026 bis 2030 die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage angehoben, werden förderfähige Anwendungen ausgeweitet und die Verfahren durch pauschale Abschläge einfacher und unbürokratischer gemacht.

Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm wird bei Bund, Ländern und Kommunen zu Steuermindereinnahmen führen. Befristet bis 2029 übernimmt der Bund die Steuerausfälle der Kommunen in Höhe von rund 13,5 Milliarden Euro vollständig. Um die Länder zu entlasten, investiert der Bund zwischen 2026 und 2029 zusätzliche 8 Milliarden Euro in Kitas, andere Bildungseinrichtungen und moderne Krankenhäuser.

Bundesfinanzminister, Vizekanzler und SPD-Vorsitzender Lars Klingbeil: „Wir kurbeln mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an. Damit sichern wir Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs. Wir geben der Wirtschaft damit die dringend notwendige Planungssicherheit und schaffen starke Investitionsanreize.“

Der Haushaltsentwurf für dieses Jahr, der bereits in den Bundestag eingebracht ist, sieht Investitionen in Höhe von über 115 Milliarden Euro in die Bundeswehr, die Bahn, in Bildung und Forschung, den Klimaschutz, die Digitalisierung sowie den sozialen Wohnungsbau vor.

Knapp 63 Milliarden davon kommen aus dem Kernhaushalt, der Rest aus Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz sowie aus dem Klima- und Transformationsfonds, aus dem Projekte wie zum Beispiel die Heizungsförderung finanziert werden. Im Vergleich zu 2024 steigen die Investitionen um 55 Prozent. Die Verabschiedung im Bundestag ist für September geplant.

Lars Klingbeil: „Wir investieren so stark wie noch nie zuvor in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, und das ist ein gutes Signal“.

Energiewende in Deutschland

Stromerzeugung aus Sonnenlicht boomt in Deutschland. Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur hat Anfang April 2025 die Marke von mehr als fünf Millionen Anlagen in Betrieb erreicht. Mittlerweile sind über 100 Gigawatt Solarstromleistung installiert, rund 38 Prozent davon auf Dächern von Eigenheimen, rund 29 Prozent auf Firmendächern, 32 Prozent auf Freiflächen und knapp ein Prozent an Balkonen. Mittlerweile decken Solaranlagen knapp 15 Prozent des Strombedarfs in Deutschland.

Allein seit Anfang 2024 sind 1,25 Millionen Anlagen hinzugekommen, darin mehr als eine halbe Million kleine Balkonkraftwerke. Sie werden oft von Mietern und Wohnungseigentümern genutzt, während Hausbesitzer eher größere Dachanlagen wählen. Insgesamt weist das Marktstammdatenregister rund 870.000 Balkonkraftwerke in Betrieb aus. Im ersten Quartal 2025 wurden über 80.000 angemeldet.

Die SPD-geführte Bundesregierung (Ampel-Koalition) hatte in der Energiepolitik die Grundlagen für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien und Ausstieg aus der Kohleverstromung gelegt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde reformiert, die Ausbauziele für Wind- und Solarenergie massiv erhöht und durch eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren konnten wichtige Projekte schneller umgesetzt werden. Deutschland hat in nur drei Jahren mehr in die Energiewende investiert als in den gesamten zehn Jahren davor. Diese Fortschritte sind entscheidend, um den Klimaschutz voranzubringen und die Energieversorgung in Deutschland unabhängiger und nachhaltiger zu gestalten.

Strom aus Wind- und Sonne ist schon heute eindeutig am billigsten. 2021, vor dem Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine und der damit einhergehenden Energiekrise, kostete Strom aus Erneuerbaren Energien im Jahresdurchschnitt 9,34 Cent je Kilowattstunde. 2024 lag der durchschnittliche Börsenpreis bei nur noch 7,8 Cent je Kilowattstunde. Durch den Ausbau Erneuerbarer Energie wird Strom insgesamt preiswerter. Wenn man zu den genannten 7,8 Cent je Kilowattstunde noch 3,5 Cent EEG-Umlage und weitere 1,25 Cent für sonstige Umlagen, Netzumbau, Netzregelung und Reservekraftwerke hinzuzählt, ergibt sich insgesamt ein durchschnittlicher Preis von 12,55 Cent je Kilowattstunde an tatsächlichen Kosten.

Ein Beispiel für das Vorankommen ist eines der ersten wasserstofffähigen Gasturbinen-Kraftwerke in Deutschland, das im Frühjahr 2025 in Stuttgart an den Start gegangen ist. Das Kraftwerk wurde von Kohle auf Erdgas umgerüstet, mit dadurch sinkenden CO2-Emissionen. Mitte der 2030er Jahre soll die Anlage ein zweites Mal umgerüstet werden, auf Wasserstoff. Dieser ist noch klimafreundlicher. Bereits heute kann das neue Kraftwerk Wasserstoff mitverbrennen.

Zudem stieg in den ersten drei Monaten dieses Jahres der Absatz von Wärmepumpen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 35 Prozent, Treiber ist die staatliche Heizungsförderung nach dem von der SPD-geführten Bundesregierung beschlossenen neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG oder auch Heizungsgesetz). Es unterstützt den schrittweisen Austausch alter Heizungen hin zu klimafreundlichen Alternativen wie zum Beispiel Wärmepumpen. Die neue Bundesregierung von Union und SPD will das Heizungsgesetz flexibler und einfacher machen, die staatliche Heizungsförderung soll aber auf jeden Fall fortgesetzt werden.

 

Der erste Koalitionsausschuss von Union und SPD hat ein „Sofortprogramm“ beschlossen, das nun mit Priorität umgesetzt wird

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, dass „Neues Wirtschaftswachstum, gute Arbeit, gemeinsame Kraftanstrengung“ ganz oben steht. Investieren soll einfacher und schneller werden. Dafür werden bis zum Sommer Überarbeitungen beim Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verfahrensrecht auf den Weg kommen, von Beschaffungen für die Bundeswehr bis hin zum Ausbau erneuerbarer Energien.

Zu den Investitionen zählt die Bundesregierung auch das Errichtungsgesetz für das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Dies soll noch im Juni gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf für 2025 auf den Weg gebracht werden. Ebenso der „Investitions-Booster“ mit degressiven Abschreibungen von jeweils 30 Prozent für die Jahre 2025, 2026 und 2027 auf Ausrüstungsinvestitionen wie neue Maschinen, Geräte und Fahrzeuge. Das soll dazu führen, dass Unternehmen mehr investieren.

Das Sofortprogramm priorisiert auch Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wie die steuerliche Förderung von Elektroautos und eine Stromsteuer-Senkung sowie zur Stärkung des Zusammenhalts Anreize für mehr Tarifverträge in der Wirtschaft und die Verlängerung der Mietpreisbremse.