Mehr Corona-Hilfen damit alle weiter gut durch die Krise kommen

Kindern und Familien wird in dieser Pandemie viel abverlangt. Die SPD hat deshalb eine Neuauflage des Kinderbonus durchgesetzt, einen erneuten Zuschuss zum Kindergeld von einmalig 150 Euro pro Kind. Insbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen profitieren, da dieser Bonus mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung und den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird.

Die Schwächsten in unserer Gesellschaft trifft die Corona-Situation besonders hart. Auf Druck der SPD kommt nun ein einmaliger Corona-Zuschuss von 150 Euro für Menschen in Grundsicherung.

Für beide Leistungen ist kein Antrag erforderlich.

Die Auszahlung ist für Mai 2021 vorgesehen.

Der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende bleibt erleichtert. Auch für Kleinunternehmer*innen und Solo-Selbstständige, die in der Krise Grundsicherung brauchen. Die Regelung wird bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Mit der Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen in Restaurants und Cafés bis Ende 2022 soll die Gastronomie, die jetzt zum zweiten Mal eine lange Schließzeit überstehen muss, erhalten und entlastet werden.

Außerdem können Unternehmen durch einen erweiterten Verlustrücktrag die Corona-bedingten Verluste umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen.