Entlastungspaket angesichts der Energiepreisentwicklung auf den Weg gebracht

Viele Menschen werden von den steigenden Energiepreisen hart getroffen. Die Bundesregierung hat daher ein milliardenschweres Paket beschlossen, das alle Menschen entlastet, besonders die mit kleinen und mittleren Einkommen.

Schon ab Juli 2022 werden die Bürger*innen keine EEG-Umlage, das ist die Ökostromumlage, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht, über die Stromrechnung mehr zahlen. Bisher war dieser Schritt für Anfang 2023 geplant.

Als steuerliche Erleichterungen für Arbeitnehmer*innen werden rückwirkend zum Jahresbeginn 2022 der Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbekostenpauschale) um 200 Euro auf 1.200 Euro und der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht.

Wegen der anhaltend hohen Spritpreise wird die für 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 vorgezogen. Jeder ab dem 21. Kilometer zur Arbeit gefahrene Kilometer kann mit 38 Cent angerechnet werden, das sind drei Cent mehr als bisher.

Ab Juli 2022 erhalten Familien mit von Armut betroffenen Kindern bis zur geplanten Einführung der Kindergrundsicherung einen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat. Und wer Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe bezieht, bekommt einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro.

Bereits auf den Weg gebracht ist der Heizkostenzuschuss für Haushalte mit kleinen Einkommen und die Erhöhung des Mindestlohns ab Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde.

Mit Kurzarbeit weiter Arbeitsplätze sichern

Da Betriebe, die seit Anfang der Pandemie im März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von derzeit 24 Monaten schon im Februar 2022 ausgeschöpft haben, wurde die Bezugsdauer mit Geltung ab 1. März 2022 befristet bis 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert.

Auch die bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen wie der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit oder die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit werden bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt.