Klimafreundliches und bezahlbares Heizen in der Zukunft

Der 48. Politische Aschermittwoch der Zellerauer SPD in der Gaststätte „Zur Zeller Au“ fand unter dem Titel „Klimafreundliches und bezahlbares Heizen in der Zukunft“ statt. Dabei ging es um die Umsetzung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, sowie des Wärmeplanungsgesetzes, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind.

Dr. Christian Göpfert von der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit der Stadt Würzburg, Christian Dinkel von der Kaminkehrer-Innung Unterfranken und Landtagsabgeordneter Volkmar Halbleib diskutierten mit interessierten Bürger*innen, die der Einladung der Zellerauer SPD gefolgt waren, unter ihnen die Stadträte Alexander Kolbow und Udo Feldinger, Bezirksrätin Eva-Maria Linsenbreder sowie Freya Altenhöner, Vorsitzende der Würzburger SPD.

Dr. Christian Göpfert stellte die Arbeitsfelder und die Zielsetzungen der Wärmeplanung der Stadt Würzburg vor, von der Netzplanung über die Entwicklung der möglichen, nutzbaren klimafreundlichen Energieträger bis hin zur Energieberatung der Stadt Würzburg, für deren Inanspruchnahme durch die Gebäudeeigentümer*innen er warb.

Christian Dinkel stellte die konkreten Umsetzungsschritte der nächsten 20 Jahre, die durch die Gesetzgebung zur Wärmewende eingeleitet sind, und die jeweils geltenden Vorgaben und Möglichkeiten je nach Gebäude- und Heizungsart dar. Er stellte die zentrale Bedeutung von Energieeffizienz und energetischer Sanierung des Gebäudebestandes in den Vordergrund, hier sah er enorme Potentiale für die Einsparung von Heizenergie als notwendige und sinnvolle Begleitung der schrittweisen Umstellung auf erneuerbare Energieträger in den kommenden Jahren.

Volkmar Halbleib stellte die große Herausforderung und Bedeutung der Wärmewende mit rund 20 Millionen betroffenen Gebäuden und rund 40 Millionen Wohnungen in Deutschland in den Vordergrund. Die SPD-geführte Bundesregierung habe den Klimaschutz im Gebäudebereich angepackt und den schrittweisen Umstieg auf klimafreundliches Heizen bis 2045 auf den Weg gebracht, nachdem viele Jahre von den Vorgängerregierungen zu wenig getan worden sei.

Er betonte die staatlichen Förderungen für den Heizungstausch, die Schutzregelungen für Mieter*innen im Rahmen der Gesetzgebung, die mittlerweile gute Information und Kommunikation sowie den weiteren beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, bei dem Deutschland bereits sehr gut vorangekommen sei.

Die mit breiter Beteiligung geführte Diskussion war vor allem von den Themen Energieberatung, staatliche Förderungen für den Heizungstausch, Vorgehen bei unterschiedlichen Gebäudearten sowie Sanierungs- und Modernisierungsbedarf an bestehenden Gebäuden bestimmt.

Kritik wurde in der Diskussion daran geäußert, dass Bayern beim Ausbau der erneuerbaren Energien und insbesondere beim Ausbau der Windkraft Schlusslicht in Deutschland ist, und durch seinen Widerstand gegen die Stromtrasse Suedlink für den Transport von Offshore-Windstrom vom Norden Deutschlands nach Bayern Verzögerungen verursacht hat, die letztlich dazu führten, dass der Baubeginn der Stromtrasse erst im Herbst 2023 erfolgen konnte. Für den sehr stark industrialisierten Süden Deutschlands ist die Versorgung mit kostengünstigem Strom aus erneuerbaren Energien wichtig, aber auch für den Betrieb von Wärmepumpen und von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb.

von links nach rechts: Ortsvereinsvorsitzender Klaus Friedrich, Landtagsabgeordneter Volkmar Halbleib, Dr. Christian Göpfert und Christian Dinkel. (Bild 1,2,+4: OV Zellerau, Bild 3: Alexander Kolbow)

 

 

 

 

 

 

Eine sozial gerechte Wärmewende – Klimafreundlich und bezahlbar heizen

Das im September 2023 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, sowie das Wärmeplanungsgesetz sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Damit will die SPD-geführte Bundesregierung schrittweise für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich sorgen. Für Raumwärme und Warmwasser in Gebäuden wird in Deutschland über ein Drittel des gesamten Endenergieverbrauchs aufgewendet, deutlich mehr als der gesamte Verkehrssektor verbraucht. Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen wird eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert. Bis 2045 soll die Wärmewende vollzogen sein.

Heizungen sollen künftig mit einem Anteil von mindestens 65 % Erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Regelungen gelten ab 2024 unmittelbar nur für Neubauten in Neubaugebieten für die ab 1. Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.

Neue Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Energien betrieben werden, können dann nicht mehr eingebaut werden, wenn alle Städte und Gemeinden eine kommunale Wärmeplanung haben. Für diese verpflichtende Wärmeplanung haben Städte mit über 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 Zeit, die restlichen Kommunen bis 2028.

Erst wenn diese Pläne in den jeweiligen Gebieten vorliegen, gelten die Vorgaben des Gesetzes auch für Bestandsgebäude. Ein kommunaler Wärmeplan soll zum Beispiel zeigen, ob es eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung gibt oder geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann, dies führt zu mehr Planungs- und Investitionssicherheit.

Für den Einbau neuer Heizungen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, sieht das GEG eine Beratungspflicht vor. Die Beratung soll auf etwaige Auswirkungen der Wärmeplanung sowie auf Kostenrisiken hinweisen. Qualifiziert dafür sind neben Energieberatern etwa Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Elektrotechniker.

Der Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung wird vom Staat mit einem Sockelbetrag von 30 % der Investition gefördert. Für Personen mit zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 € übernimmt der Staat weitere 30 % der Investitionskosten. Wenn die Heizung bis 2028 ausgetauscht wird, werden zusätzliche 20 % übernommen. Allerdings ist eine Maximalförderung von bis zu 70 % der Gesamtkosten festgelegt.

Fördermöglichkeiten für Effizienzmaßnahmen wie zum Beispiel Fenstertausch oder Dämmung bleiben erhalten.

Im GEG ist eine neue Modernisierungsumlage verankert. Vermieter können Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von 10 % auf den Mieter umlegen. Bedingung ist, dass eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird. Das soll den Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben.