Bürgergeld Teil II: Hilfe für Langzeitarbeitslose

Nachdem die erste Stufe zum 1. Januar 2023 Hartz IV abgelöst hat, sind seit 1. Juli 2023 weitere Regelungen in Kraft. Mit der zweiten Stufe geht es der SPD-geführten Bundesregierung darum, Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Anreize zu schaffen, Bildungsangebote anzunehmen.

Der „Vermittlungsvorrang“ wurde aufgehoben. Die Förderung richtet sich stärker an individuellen Lebenslagen und am Einstieg in das Arbeitsleben aus, weniger an der schnellen Vermittlung (in Aushilfsjobs oder eine Kurzzeitbeschäftigung). Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen im Vordergrund.

Auch die ursprünglich befristeten Maßnahmen des Teilhabechancengesetzes werden unbefristet weitergeführt. Arbeitgeber können für bestimmte Zeit bis zu 100 Prozent der Lohnkosten erstattet bekommen, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen.

Das Nachholen eines Berufsabschlusses durch eine Ausbildung oder Umschulung ist nun bei Bedarf über einen Zeitraum von 3 Jahren möglich, zuvor waren es höchstens 2 Jahre. Dadurch können besondere Lebensumstände, wie etwa die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden, besser berücksichtigt werden.

Wer eine Weiterbildung macht, die zu einem Berufsabschluss führt, erhält seit dem 1. Juli 2023 ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro und kann zudem eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen bekommen.

Für Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen aber mindestens 8 Wochen dauern, gibt es einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro pro Monat. Dies gilt auch für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für junge Menschen.

Für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende, die Bürgergeld beziehen, gelten seit dem 1. Juli 2023 höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung oder den Nebenjob. Der Erwerbstätigenfreibetrag, der nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird, ist ebenfalls erhöht. Dadurch hat man mit Arbeit immer mehr Geld als ohne. Außerdem wird das Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet.

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung ist seit dem 1. Juli 2023 durch einen Kooperationsplan abgelöst, den Arbeitssuchende und Jobcenter gemeinsam für den individuellen Weg in die Arbeit erarbeiten. Bei persönlichen Problemen, wie zum Beispiel finanzielle, gesundheitliche oder familiäre Schwierigkeiten, kann eine ganzheitliche Betreuung mit einem Coach angeboten werden. Die Teilnahme ist freiwillig.

2024 wird das Bürgergeld spürbar erhöht. Erwachsene werden vom 1. Januar 2024 an monatlich 563 Euro erhalten und damit 61 Euro mehr als derzeit. Erwachsene mit Partnern erhalten jeweils 506 Euro statt bisher 451 Euro. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren wird der Regelsatz von 420 Euro auf 471 Euro steigen, für Kinder von 7 bis 14 Jahren um 42 Euro auf 390 Euro und für jüngere Kinder um 39 Euro auf 357 Euro. Damit sichert das Bürgergeld das menschenwürdige Existenzminimum.

Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf, wie Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial, erhöhen sich 2024 im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Diese Unterstützung ist Teil des Bildungspaketes für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

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