Versprochen, gehalten: Den Soli
abgeschafft, solide und gerecht
Mehr als 90 % aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
müssen ab 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen. Millionen Bürgerinnen
und Bürger werden so finanziell entlastet, insbesondere Menschen mit geringem
oder mittlerem Einkommen und Familien. Dies entlastet
nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch viele Selbständige und
Gewerbetreibende, die der Einkommensteuer unterliegen, zahlen ihn künftig nicht
mehr.
Wer jährlich weniger als 16.956 € an Einkommen- oder
Lohnsteuer zahlt (dies entspricht bei Ledigen in etwa einem Bruttojahreslohn
von 73.000 €), wird den Soli nicht mehr zahlen müssen. Bei zusammen Veranlagten
beträgt die Grenze 33.912 €. Dies betrifft etwas mehr als 90 % der
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Übersteigt die tarifliche Einkommensteuer diese
Freigrenze, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe (also mit
5,5 % der Einkommensteuer) erhoben. Er wird ebenfalls abgesenkt. Allerdings bei
steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung. Durch diese Minderungszone werden
weitere rund 6,5% der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlastet. In voller
Höhe wird er oberhalb dieser Minderungszone erhoben. Dies betrifft rund 3,5 %
der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Mehr Gerechtigkeit durch die Grundrente ab
2021
Für alle, die mindestens 35 Jahre
gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber wenig Lohn
hatten. Sie sollen im Alter spürbar mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet
hat. Denn das ist eine Frage der Anerkennung und Gerechtigkeit. Wer lange gearbeitet hat, soll im Alter nicht auf die Grundsicherung
angewiesen sein. Die Grundrente
ist für die SPD ein sozialpolitischer Meilenstein. Sie
ist kein Geschenk, sie ist der Lohn für erbrachte Leistung.
Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die
Versicherten mindestens 35 Jahre Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung,
Kindererziehung und Pflegetätigkeit vorweisen können. Voraussetzung ist, dass
der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus diesen Zeiten zwischen 30 % und 80
% des Durchschnittsverdienstes liegt. Es wird außerdem einen Übergangsbereich
geben für diejenigen, die knapp unter 35 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt
haben. Das verhindert eine harte Abbruchkante.
Die Grundrente werden bis zu 1,5 Millionen Menschen
erhalten können, davon ein großer Anteil Frauen. Die Verbesserungen werden auch
den Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen, die bereits eine Rente beziehen.
Eine umfassende Bedürftigkeitsprüfung,
wie CDU und CSU es wollten, ist vom Tisch. Wer die
nötigen Zeiten erworben und einen Anspruch auf Grundrente hat, bekommt sie als
Bestandteil der Rente von der Deutschen Rentenversicherung automatisch
ausgezahlt. Es wird lediglich unbürokratisch das
Einkommen geprüft – durch einen Datenaustausch zwischen der Rentenversicherung
und den Finanzbehörden. Dabei gibt es einen Einkommensfreibetrag, der sichert, dass
das zu versteuernde Einkommen bis zu 1.250 € (Alleinlebende) bzw. 1.950 €
(Paare) nicht auf die Grundrente
angerechnet wird. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Eine Vermögensprüfung
findet nicht statt.
Die SPD hat bereits durchgesetzt, dass das Wohngeld ab
2020 alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wird. So
lässt sich vermeiden, dass Rentnerinnen und Rentner durch Rentenerhöhungen
unter Umständen ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Der zweite wirksame
Schritt ist ein Freibetrag beim Wohngeld,
damit die Grundrente beim Wohngeld nicht voll als Einkommen angerechnet wird.
Wer 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung
versichert war, erhält zudem einen Freibetrag
in der Grundsicherung. Damit wird für langjährig Versicherte sichergestellt,
dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt.
Damit die Ausgaben für die Grundrente nicht zu einem
höheren Beitragssatz oder zu einem geringeren Rentenniveau in der
Rentenversicherung führen, werden die hierfür erforderlichen Gelder
insbesondere durch einen höheren Bundeszuschuss
zur Rentenversicherung aufgebracht, also durch Steuern.
Zudem wird die lange schon nötige Finanztransaktionssteuer einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung
leisten. Nach
jahrelangen, zähen Verhandlungen auf europäischer Ebene wird der Aktienhandel
künftig vernünftig besteuert werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat einen
Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer vorgelegt, der von einer
Mindestzahl von Ländern in Europa unterstützt wird. Die SPD will eine deutlich
weitergehende Besteuerung, vor allem auch auf Hochgeschwindigkeitshandel. Derzeit
ist auf europäischer Ebene aber nur eine Verständigung über diesen ersten
Schritt gelungen.