Der Grundfreibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer, das ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird, wird rückwirkend zum Jahresbeginn noch einmal um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird noch einmal um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht.
Damit entlastet die SPD-geführte Bundesregierung zusätzlich zu den bereits für 2024 in Kraft getretenen Entlastungen insbesondere kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern.
Die Entlastung soll durch die Arbeitgeber bei der Entgeltabrechnung im Dezember 2024 rückwirkend für das ganze Jahr umgesetzt werden. Das Netto vom Brutto wird dann entsprechend höher ausfallen.
Steuererleichterungen für soziale Vermieter
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wurde die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ neu in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke der Abgabenordnung aufgenommen.
Die SPD-geführte Bundesregierung führt damit die Wohngemeinnützigkeit, die es bereits bis 1990 gab, ab 1. Januar 2025 wieder ein. Mit ihrer Hilfe soll mehr bezahlbarer Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen ohne zeitliche Befristung entstehen.
Sozial orientierte Körperschaften wie Stiftungen oder Vereine, aber auch kommunale Unternehmen oder Unternehmen der Sozialwirtschaft, die vergünstigten Wohnraum unter der marktüblichen Miete anbieten, können ab 1. Januar 2025 von umfassenden Steuererleichterungen profitieren. Bedingung ist, dass die Mieter*innen nicht mehr als das Fünffache der Sozialhilfe, Alleinstehende das Sechsfache, verdienen. Dies sind rund 60% der Haushalte in Deutschland.
Neben der Förderung des sozialen Wohnungsbaus sowie zielgerichteten Förderprogrammen für bezahlbares Wohnen soll die Wohngemeinnützigkeit eine weitere starke Säule für bezahlbaren Wohnraum im freifinanzierten Wohnungsbau sein.
Zusätzliche Mittel für Kindertagesstätten
Mit dem dritten Kita-Qualitätsgesetz können die Länder in den kommenden beiden Jahren mit jeweils rund zwei Milliarden Euro vom Bund für ihre Kindertagesstätten rechnen. Hauptanliegen der SPD-geführten Bundesregierung ist es, die Zahl der Erzieher*innen in den Einrichtungen zu erhöhen.
Die zusätzlichen Mittel sollen nicht dafür ausgegeben werden, Eltern von den Kita-Beiträgen zu befreien oder die Beiträge zu senken, bisher durften die Bundeszuschüsse dafür verwendet werden. Die Kindertagesstätten können das Geld auch einsetzen, um die Sprachentwicklung der Kinder zu fördern, Sportangebote zu machen oder die Verpflegung zu verbessern.
Ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Gesundheitsversorgung
Die Krankenhausreform tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Mit ihr will die SPD-geführte Bundesregierung Leistungen in spezialisierten Kliniken konzentrieren um damit die Qualität der Behandlungen zu steigern, die flächendeckende medizinische Versorgung auch im ländlichen Raum stärken, die Krankenhäuser von ökonomischem Druck entlasten und bürokratische Hürden abbauen. Zudem ist eine engere Verzahnung von ambulanten und stationären Sektoren vorgesehen.
Die Krankenhausabrechnung erfolgt zukünftig weniger durch Fallpauschalen, sondern zu einem großen Teil über eine Vorhaltevergütung, womit sich die Finanzierung der Kliniken nicht mehr ausschließlich nach der Anzahl der Behandlungen richtet, sondern nach den Leistungen, die sie grundsätzlich vorhalten.
Die Strukturreform wird über einen Zeitraum von 10 Jahren durch einen Transformationsfonds finanziert, der zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern getragen wird. Auch die Bayerische Staatsregierung sollte jetzt ihre Blockadehaltung aufgeben und ihrer Verantwortung gerecht werden, die bayerischen Krankenhäuser bedarfsgerecht zu planen.