Paketboten-Schutz-Gesetz: Das haben wir erreicht

Der Onlinehandel wächst. Immer mehr Menschen bestellen Waren online und lassen sich ihre Bestellungen direkt nach Hause schicken. Die Paketbranche boomt. Einen Teil ihrer Aufträge vergeben die Paketdienstleister an Subunternehmer.

Manche Subunternehmer bezahlen keine Sozialabgaben, unterschreiten den Mindestlohn und betrügen bei der Arbeitszeit. Der Zoll hat das aufgedeckt. Razzien haben große Missstände in Teilen der Branche offenbart: Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug.

Die Union wollte nur die Paketboten auf der letzten Meile, also diejenigen, die an unserer Haustüre klopfen, schützen. Die SPD hat dagegen durchgesetzt, dass die ganze Lieferkette betrachtet werden muss. Wenn ein Paket auf die Reise geht, arbeiten viele daran mit, nicht nur die Zusteller an der Haustüre.

Nun sorgt die Bundesregierung mit der sogenannten Nachunternehmerhaftung, die bereits in der Fleischwirtschaft und im Bau wirkt, für bessere Rahmenbedingungen in der Paketbranche. Damit werden große Paketdienste verpflichtet, für nicht gezahlte Sozialabgaben ihrer Subunternehmer aufzukommen.

Dies sorgt dafür, dass der Boom in der Paketbranche nicht zu Lasten der Beschäftigten geht. Und auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich korrekt verhalten.

Das Gesetz stellt nicht nur die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicher, sondern auch einen faireren Wettbewerb.

Noch vor dem Weihnachtsgeschäft werden so große Paketdienstleister dafür einstehen müssen, dass die von ihnen beauftragten Subunternehmen arbeitsrechtliche und soziale Standards einhalten. Das hat die SPD in der Bundesregierung erreicht.