„Ein historischer Tag, aber kein guter“, dieses Fazit hat Bundeskanzler Olaf Scholz über den vergangenen Freitag im Bundestag gezogen. Er kritisiert Merz scharf dafür, mit der AfD zusammengearbeitet und damit ein Tabu gebrochen zu haben. „Er hat sich verzockt. Aber viel schlimmer ist es, dass er gezockt hat.“
Wenn Merz schon vor der Wahl bereit ist, mit der AfD Mehrheiten zu bilden, wie soll man ihm nach der Wahl vertrauen, dass er nicht mit der AfD zusammenarbeitet?
Dabei wäre eine Zusammenarbeit unter den demokratischen Parteien möglich gewesen, aber Merz hat sich von Anfang an nicht zu Verhandlungen bereit erklärt. Die SPD hätte einige Themen gerne gemeinsam mit der Union besprochen, etwa die Gesetze zur beschleunigten Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems mit unter anderem Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes und die Sicherheitsgesetze mit notwendigen Verbesserungen für die Terrorismusbekämpfung, die die Union in Bundestag und Bundesrat aufgehalten hat.
Es ist empörend, dass die Union unausgegorene oder klar rechtswidrige Vorschläge macht, es aber gleichzeitig konkrete Vorschläge der Bundesregierung gibt, die gerade von der Union aufgehalten werden. Die SPD ist zu Schritten bereit, wenn sie sinnvoll und rechtsstaatlich sind. Die europäische Zusammenarbeit oder das Grundgesetz aufzugeben, ist für die SPD keine Option! Die SPD macht Politik mit Anstand und Vernunft, ohne Rechtsextreme.
Derweil sind in der Migrationspolitik erhebliche Defizite bei der Anwendung bereits geltender Gesetze festzustellen. Bundeskanzler Olaf Scholz sagt dazu: „Wir haben ein Vollzugsdefizit, denn alle vier Straftaten in Mannheim, in Solingen, in Magdeburg und in Aschaffenburg hätten mit den bestehenden und von uns verschärften Gesetzen verhindert werden können.“ Schwere Vorwürfe erhebt er gegen die bayerische Landesregierung nach dem Messerangriff in Aschaffenburg. „Dieser Täter hätte nicht mehr in Bayern herumlaufen dürfen, er hätte auch festgesetzt werden müssen.“ Die bayerische Landesregierung wurde 2023 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert, dass der Mann in das EU-Land Bulgarien abgeschoben werden kann. Dort war er zuerst in der EU angekommen und hätte nach den europäischen Regeln sein Asylverfahren durchlaufen müssen.
Erweiterte Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt
Gegenüber Mittwoch und Freitag zeigte sich am Donnerstag positiv, dass eine Einigung unter demokratischen Parteien möglich ist. Der Bundestag hat die Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche für Frauen, die abhängig beschäftigt sind, beschlossen. Sie erhalten künftig die Möglichkeit, diese Schutzfrist in Anspruch zu nehmen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses zugrunde auf die sich SPD, Grüne, FDP und die Union auf Betreiben der Bundesregierung geeinigt haben. Die Regelungen treten am 1. Juni 2025 in Kraft.
Der gestaffelte Mutterschutz gibt mehr betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich nach einer Fehlgeburt zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. Sie sind damit künftig nicht mehr auf eine Krankschreibung einer Ärztin oder eines Arztes nach einer Fehlgeburt angewiesen. Dies stärkt auch die Selbstbestimmung von Frauen. Zudem wird die Länge der Mutterschutzfristen bei einer Totgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche) klargestellt. Die Schutzfrist beträgt einheitlich 14 Wochen.
Bislang gilt für Mütter für acht Wochen nach der Entbindung eine gesetzliche Schutzfrist, die bei Fehlgeburten nicht greift. Natascha Sagorski wollte das ändern. 2021 startete sie eine Petition und mobilisierte Familien, Frauen und Betroffene. Durch ihre Petition hat sie den Anstoß zum gestaffelten Mutterschutz gegeben: „Zu zeigen, dass es in Deutschland, in unserer Demokratie möglich ist, als eine Betroffene so weit zu kommen: Das zeigt einfach, dass Demokratie funktioniert“, sagt sie. Sie ist durch ihr Engagement mittlerweile in eine Partei eingetreten, in die SPD.