Mit Augenmaß und Zuversicht
Bund und Länder wollen erreichte Erfolge im Kampf gegen das Coronavirus nicht gefährden. Deshalb werden die Kontaktbeschränkungen bis mindestens 3. Mai verlängert. Zugleich wird das öffentliche Leben vorsichtig und in kleinen Schritten wieder hochgefahren. Es seien nun „Augenmaß und Zuversicht“ nötig, sagte Vizekanzler Olaf Scholz am Mittwoch. „Wir bewegen uns in eine neue Normalität.“ Diese werde anhalten, bis es einen Impfstoff oder Medikamente gegen das Virus gebe. Und: Derzeit wird mit Hochdruck an einer App zur Bekämpfung der Pandemie gearbeitet. Für die SPD ist klar, dass die App freiwillig sein muss und dabei die Privatsphäre und die Bürgerrechte gewahrt bleiben müssen.
Die Beschlüsse im Überblick
Die wichtigste Maßnahme bleibt, Abstand zu halten. Deshalb
bleibt es weiter entscheidend, in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von
1,5 Metern einzuhalten und sich dort nur alleine, mit Angehörigen des eigenen
Haushalts oder maximal einer anderen Person aufzuhalten. Auf private Reisen und Besuche auch
von Verwandten sollen die Menschen weiter verzichten. Das gleiche gilt für
überregionale tagestouristische Ausflüge.
Ab Montag können zuerst Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis
zu 800 Quadratmetern öffnen. Unabhängig von der Größe können auch
Buchhandlungen, Autohäuser und Fahrradläden öffnen. Gastronomiebetriebe bleiben
vorerst weiter geschlossen, ausgenommen sind Lieferservices und Betriebe, die
Essen anbieten, das nach Hause mitgenommen werden kann. Auch Kneipen, Bars,
Clubs, Diskotheken sowie Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben noch
geschlossen. Für alle Geschäfte gelten Auflagen zur Hygiene, zur
Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Zum besseren
Schutz wird beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr das Tragen von
sogenannten Alltagsmasken empfohlen. Ab dem 4. Mai können auch Friseure
unter Auflagen und mit persönlicher Schutzkleidung wieder aufmachen.
Der Schulbetrieb wird vom 4. Mai an schrittweise wieder hochgefahren –
zuerst gibt es Unterricht für die Abschlussklassen, die obersten
Grundschulklassen und die, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen. Anstehende
Prüfungen sind bereits vorher möglich. Die Kultusministerkonferenz soll bis zum
29. April ein Konzept für weitere Schritte vorlegen, wie der Unterricht
insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
Großveranstaltungen bleiben weiter
grundsätzlich untersagt – und zwar bis zum 31. August. Betroffen sind auch
Fußballspiele, größere Konzerte, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen.
Konkrete Regelungen etwa zur Größe der Veranstaltungen treffen die Länder
selbst. Zusammenkünfte in Kirchen,
Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen
können zunächst weiter nicht stattfinden.
Die Kontrollen an deutschen Grenzen gelten bis zum 4. Mai weiter.