Energiewende in Deutschland

Stromerzeugung aus Sonnenlicht boomt in Deutschland. Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur hat Anfang April 2025 die Marke von mehr als fünf Millionen Anlagen in Betrieb erreicht. Mittlerweile sind über 100 Gigawatt Solarstromleistung installiert, rund 38 Prozent davon auf Dächern von Eigenheimen, rund 29 Prozent auf Firmendächern, 32 Prozent auf Freiflächen und knapp ein Prozent an Balkonen. Mittlerweile decken Solaranlagen knapp 15 Prozent des Strombedarfs in Deutschland.

Allein seit Anfang 2024 sind 1,25 Millionen Anlagen hinzugekommen, darin mehr als eine halbe Million kleine Balkonkraftwerke. Sie werden oft von Mietern und Wohnungseigentümern genutzt, während Hausbesitzer eher größere Dachanlagen wählen. Insgesamt weist das Marktstammdatenregister rund 870.000 Balkonkraftwerke in Betrieb aus. Im ersten Quartal 2025 wurden über 80.000 angemeldet.

Die SPD-geführte Bundesregierung (Ampel-Koalition) hatte in der Energiepolitik die Grundlagen für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien und Ausstieg aus der Kohleverstromung gelegt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde reformiert, die Ausbauziele für Wind- und Solarenergie massiv erhöht und durch eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren konnten wichtige Projekte schneller umgesetzt werden. Deutschland hat in nur drei Jahren mehr in die Energiewende investiert als in den gesamten zehn Jahren davor. Diese Fortschritte sind entscheidend, um den Klimaschutz voranzubringen und die Energieversorgung in Deutschland unabhängiger und nachhaltiger zu gestalten.

Strom aus Wind- und Sonne ist schon heute eindeutig am billigsten. 2021, vor dem Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine und der damit einhergehenden Energiekrise, kostete Strom aus Erneuerbaren Energien im Jahresdurchschnitt 9,34 Cent je Kilowattstunde. 2024 lag der durchschnittliche Börsenpreis bei nur noch 7,8 Cent je Kilowattstunde. Durch den Ausbau Erneuerbarer Energie wird Strom insgesamt preiswerter. Wenn man zu den genannten 7,8 Cent je Kilowattstunde noch 3,5 Cent EEG-Umlage und weitere 1,25 Cent für sonstige Umlagen, Netzumbau, Netzregelung und Reservekraftwerke hinzuzählt, ergibt sich insgesamt ein durchschnittlicher Preis von 12,55 Cent je Kilowattstunde an tatsächlichen Kosten.

Ein Beispiel für das Vorankommen ist eines der ersten wasserstofffähigen Gasturbinen-Kraftwerke in Deutschland, das im Frühjahr 2025 in Stuttgart an den Start gegangen ist. Das Kraftwerk wurde von Kohle auf Erdgas umgerüstet, mit dadurch sinkenden CO2-Emissionen. Mitte der 2030er Jahre soll die Anlage ein zweites Mal umgerüstet werden, auf Wasserstoff. Dieser ist noch klimafreundlicher. Bereits heute kann das neue Kraftwerk Wasserstoff mitverbrennen.

Zudem stieg in den ersten drei Monaten dieses Jahres der Absatz von Wärmepumpen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 35 Prozent, Treiber ist die staatliche Heizungsförderung nach dem von der SPD-geführten Bundesregierung beschlossenen neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG oder auch Heizungsgesetz). Es unterstützt den schrittweisen Austausch alter Heizungen hin zu klimafreundlichen Alternativen wie zum Beispiel Wärmepumpen. Die neue Bundesregierung von Union und SPD will das Heizungsgesetz flexibler und einfacher machen, die staatliche Heizungsförderung soll aber auf jeden Fall fortgesetzt werden.

 

Der erste Koalitionsausschuss von Union und SPD hat ein „Sofortprogramm“ beschlossen, das nun mit Priorität umgesetzt wird

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, dass „Neues Wirtschaftswachstum, gute Arbeit, gemeinsame Kraftanstrengung“ ganz oben steht. Investieren soll einfacher und schneller werden. Dafür werden bis zum Sommer Überarbeitungen beim Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verfahrensrecht auf den Weg kommen, von Beschaffungen für die Bundeswehr bis hin zum Ausbau erneuerbarer Energien.

Zu den Investitionen zählt die Bundesregierung auch das Errichtungsgesetz für das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Dies soll noch im Juni gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf für 2025 auf den Weg gebracht werden. Ebenso der „Investitions-Booster“ mit degressiven Abschreibungen von jeweils 30 Prozent für die Jahre 2025, 2026 und 2027 auf Ausrüstungsinvestitionen wie neue Maschinen, Geräte und Fahrzeuge. Das soll dazu führen, dass Unternehmen mehr investieren.

Das Sofortprogramm priorisiert auch Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wie die steuerliche Förderung von Elektroautos und eine Stromsteuer-Senkung sowie zur Stärkung des Zusammenhalts Anreize für mehr Tarifverträge in der Wirtschaft und die Verlängerung der Mietpreisbremse.

Tempo 30 – mehr Rechte für Kommunen

Nach langen und schwierigen Verhandlungen hatte die SPD-geführte Bundesregierung im vergangenen Jahr mit dem Bundesrat eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Ziel der SPD war es, den Kommunen mehr Kompetenzen zum Beispiel bei der Anordnung von Tempo-30-Zonen zu geben.

Für die Anwendung vor Ort ist nun seit Ende März 2025 mit dem Beschluss des Bundesrates über die neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverordnung der Weg frei. Darin ist nun im Detail beschrieben, was die Kommunen beachten müssen, wenn sie zum Beispiel neue Tempo-30-Abschnitte oder neue Fußgängerüberwege anordnen wollen.

Die wichtigste Änderung im Straßenrecht besteht darin, dass Verkehrssicherheit für alle wichtiger ist als der flüssige Verkehr. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichrangig. Die grundsätzliche Priorisierung des Autoverkehrs, auch zulasten der Sicherheit anderer, ist damit beendet.

Tempo 30 kann in den Kommunen künftig in der unmittelbaren Umgebung von Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder Krankenhäusern, die über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder wo der Verkehr im Nahbereich der Einrichtungen besonders stark ist, eingerichtet werden. Tempo 30 ist dann auf einen Abschnitt von bis zu 300 Metern und auf die entsprechenden Öffnungszeiten zu beschränken.

Ebenso kann Tempo 30 auf hochfrequentierten Schulwegen eingerichtet werden. Hier soll „in der Regel“ Tempo 30 gelten, und zwar entlang des ganzen Weges, also ohne 300-Meter-Beschränkung, aber nur zu den Schulzeiten.