Mietpreisbremse verlängert

Die Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31. Dezember 2029. Ihre Verlängerung ist gemeinsam mit dem Investitionssofortprogramm am 19. Juli 2025 in Kraft getreten. Die Mietpreisbremse existiert seit 2015. Ohne die Verlängerung würde sie zum 31. Dezember 2025 auslaufen.

Sie regelt, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.

Zudem konnte bisher ein Gebiet nur für die Dauer von fünf Jahren zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden, diese zeitliche Einschränkung entfällt nun.

Vor allem der weiter angespannte Mietwohnungsmarkt in Ballungszentren war für die SPD in der Bundesregierung die Begründung für die Fortführung der Mietpreisbremse.

Schneller und einfacher bauen

Mit dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung („Wohnungsbau-Turbo“) soll der Weg frei werden für mehr Tempo im Wohnungsbau. Damit können Städte und Gemeinden schneller Wohnungsbau freigeben. Sie können künftig entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Abweichungen vom Bauplanungsrecht nutzen. Sie können künftig auch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten, was neben Kosten vor allem viel Zeit spart.

Die Sonderregelung soll befristet bis Ende 2030 gelten. Sie ermöglicht es nicht nur, schneller neue Wohnungen zu bauen, sondern auch Wohngebäude zu erweitern, aufzustocken und Gebäude in Wohnraum umzuwidmen, beispielsweise Gewerbeflächen und -gebäude.

Zudem werden befristete Regelungen verlängert, um mehr Bauland in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen. Das sind bestimmte Gebiete in Städten und Ballungsräumen, wo dringend mehr bezahlbarer Wohnungsraum gebraucht wird und sich auch viele Menschen mit normalen Einkommen oft die gestiegenen Mieten nicht mehr leisten können. Dort soll zum Schutz von Mieterinnen und Mietern auch die Regelung gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen länger gelten, statt bis Ende 2025 nun bis Ende 2030.

Der Gesetzentwurf wird dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt. Das ist ernst mit dem Bürokratie­rückbau. Die SPD in der Bundesregierung will es einfacher, schneller und weniger bürokratisch machen, mit dem „Wohnungsbau-Turbo“ ebenso wie bei den Genehmigun­gen für Windkraftanlagen oder bei öffentli­chen Aufträgen.

Das hat die SPD auch in der vorherigen, von ihr geführten Bundesregierung 2024 mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV und auch bereits in der Großen Koalition 2020 mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III mit dem Schwerpunkt Digitalisierung und weniger „Zettelwirtschaft“ vorangetrieben.